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Schlagwort: Corona

  • CityCards #mitSicherheitmein Sportverein sammeln & gewinnen!

    Unsere in Kooperation mit den Vereinen – zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 – ins Leben gerufene Imagekampagne #mitSicherheitmeinSportverein wird mit der Auslage von 30.000 Werbekarten in 200 hannoverschen Locations noch einmal aufgefrischt!

    Mit finanzieller Unterstützung des Kooperationspartners der Servicegesellschaft der SportRegion Hannover, der Steuerkanzlei Anochin, Roters & Kollegen, haben wir vier sportliche Motive mit typischen Werten des Sports als CityCards herausgegeben. Die ursprünglich für Ende Oktober 2020 geplante Aktion läuft jetzt seit 12. August. Noch bis zum 2. September liegen die Karten in der Hannoverschen Gastronomie aus und machen sich für den Sport im Verein stark.

    Da in jeder Lokalität nur jeweils ein Motiv ausliegen wird, sind wir gespannt, wer alle vier CityCards finden wird.

    MACHEN SIE MIT! Tragen Sie das Quartett zusammen und senden Sie es uns bis 10. September 2021 ein, um an der Verlosung eines tollen Preises teilzunehmen.

    Alle Informationen zu unserer Imagekampagne #mitSicherheitmeinSportverein finden Sie

    HIER

  • Neue Corona-Verordnung des Landes

    Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars müssen schließen, in den anderen Bereichen kann die Region Hannover in ihrer Allgemeinverfügung auf Verschärfungen verzichten. Das sind die wesentlichen Änderungen in der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 28. Juli 2021.

    INFORMATIONEN

  • Re-Start Vereinssport – Online-BarCamp am 02. Juni

    Der LandesSportBund Niedersachsen lädt am 02. Juni 2021 von 18 bis 21 Uhr zum Online-BarCamp „Re-Start Vereinssport“ ein. Ein BarCamp ist ein Mitmach-Format für Austausch und Vernetzung. Programm und Referierende stehen vorab nicht fest. In parallellaufenden Austauschrunden bringen die Teilnehmden ihre Vereinserfahrungen ein und profitierten von den Erkenntnissen der anderen. Die Teilnahme ist kostenlos.

    Anmeldung: LSB Niedersachsen, LSB-Bildungsportal

     

  • UPDATE: Impfpriorisierung für Hauptberufliche sowie Ehrenamtliche in der sportlichen Kinder- & Jugendarbeit

    UPDATE: Nach Prüfung des Sachverhaltes ist der LSB Niedersachsen zu einer anderen Auffassung der Sachlage und Empfehlung gekommen als andere Landessportbünde in Deutschland.

    Genaueres ist in der Stellungsnahme dazu hier nachzulesen:

    https://www.sportjugend-nds.de/news/news-meldungen/news-meldung/impfberechtigung-in-der-kinder-und-jugendhilfe-folgen-fuer-den-sport-4913

  • Förderung: Projekte mit inklusivem Charakter

    Der DOSB und die Sparkassen-Finanzgruppe stellen im Rahmen der Kampagne #SupportYourSport 40.000 Euro für inklusive Projekte in Sportvereinen zur Verfügung. Vereine können sich über die Plattform www.fairplaid.org für eine Förderung bewerben.

    Inklusionsfördertopf

    Der Inklusionsfördertopf soll Vereine unterstützen, die Projekte mit inklusivem Charakter initiieren und dafür gezielte Unterstützung benötigen. Denn darauf wird es auch in den nächsten Monaten ankommen: Dass niemand für sich alleine kämpft, sondern wir alle gemeinsam – für den Zusammenhalt und eine starke Gemeinschaft. Die Kriterien für eine Bewerbung um die Mittel wurden vom DSGV mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Deutschen Behindertensportverband vereinbart. Mithilfe einer Crowdfunding-Kampagne und dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ erhalten die eingestellten Vereinsprojekte nicht nur die Unterstützung aus dem Fördertopf, sondern betreiben gleichzeitig aktiv Kommunikation für den eigenen Verein.

    Hier geht’s direkt zum Inklusionsfördertopf auf fairplaid.org

    Quelle (gekürzt): DOSB und LSB Niedersachsen

  • Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht in nächste Runde

    Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können.

    Pistorius: „Wir werden die niedersächsischen Sportvereine auch 2021 nicht alleine lassen. Sie sind heute wahrscheinlich wichtiger denn je.“

    Erneute Antragstellung möglich!

    Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 € haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können. Für den Innen- und Sportminister Pistorius ist das ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Sportlandschaft.

    Die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für  von rd. 4,15 Millionen € stehen dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung.

    Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 50 000 € pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen.

    ANTRAGSPORTAL

  • Verlängerung der DOSB-Lizenzen bis 31. Dezember 2021

    Der Vorstand des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen hat auf seiner 126. Sitzung beschlossen, die DOSB-Lizenzen ÜL-C Breitensport, ÜL-B „Sport in der Prävention“ und Vereinsmanager C, die bis zum 31. Dezember 2021 ungültig werden, gemäß den Vorgaben des DOSB pauschal und automatisiert um ein Jahr zu verlängern. Die ÜL werden per Mail informiert. Die bislang besuchten Fortbildungen werden zur nächsten Lizenzverlängerung (4 Jahre Gültigkeit) anerkannt. Die Landesfachverbände regeln den Umgang mit ihren Lizenzverlängerungen in eigener Verantwortung.

  • Neue Corona-Verordnung ab 2. November in Kraft

    Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sah sich die Bundesregierung nun also doch veranlasst, einen neuen Lockdown zu beschließen. Im Vergleich zum Frühjahr betrifft dieser Lockdown nur den Freizeitbereich. Auch der Sport ist in Teilbereichen leider betroffen.

    Der Stadtsportbund veranstaltete direkt mit Inkrafttreten der neuen niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung der Pandemie am Montag zwei Online-Experten-Sprechstunden mit Rechtsanwalt Christian Goergens, um die bei Ihnen in den Vereinen in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen zur Auslegung und Umsetzung der Verordnung zu beantworten. Die Fragen der 50 Vereinsvertreter waren vielfältig und zum Teil sehr sportartspezifisch.

    Grundsätzlich bleibt Individualsport auch in der neuen Verordnung mit Einschränkungen erlaubt. Zwei Personen dürfen auch weiterhin gemeinsam Sport treiben, sofern die Sportstätte zur Verfügung gestellt wird. Der LSB empfiehlt allerdings, nicht alle Möglichkeiten der neuen Verordnung auszureizen und sich bei den Angeboten immer an die regionalen Umstände im Verein anzupassen. Wir sprechen uns für so viel Sport wie möglich, aber in einem verantwortungsvollen Rahmen, aus. Nur so kann ein Beitrag zur Eindämmung der Kontakte und somit der Virusverbreitung geleistet werden.

    Aufgrund seiner gesundheitsfördernden und gemeinschaftsbildenden Effekte wünschen wir uns von der Politik eine stärkere Berücksichtigung des Sports in deren Abwägungsprozessen und setzen uns in den entsprechenden Gremien dafür ein.

    FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen niedersächsischen Corona-Verordnung

  • CityCards machen sich ab 3. Dezember für den Vereinssport stark!

    Unsere in Kooperation mit den Vereinen ins Leben gerufene Imagekampagne geht mit der Auslage von 30.000 Werbekarten in 200 hannoverschen Locations weiter!

    Mit finanzieller Unterstützung des Kooperationspartners der Servicegesellschaft der SportRegion Hannover, der Steuerkanzlei Anochin, Roters & Kollegen, haben wir vier sportliche Motive mit typischen Werten des Sports als CityCards herausgegeben. Die ursprünglich für Ende Oktober geplante Aktion startet jetzt voraussichtlich Anfang Dezember, dann liegen die Karten in der Hannoverschen Gastronomie aus und machen sich für den Sport im Verein stark.

    Alle Informationen zu unserer Imagekampagne #mitSicherheitmeinSportverein finden Sie

    HIER

  • Weitere Lockerungen für Kontaktsportarten seit 6. Juli

    Aus dem Entwurf zur neuen niedersächsischen Corona-Verordnung, die am 6. Juli in Kraft getreten ist, geht hervor, dass auch Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball wieder möglich sind. Voraussetzung für den Sport ohne die 2-Meter-Abstandsregel soll sein, dass in festen Kleingruppen bis 30 Personen Sport getrieben wird. Außerdem sind die Kontaktdaten aller Teilnehmer aufzunehmen.

    Diese Lockerungen ermöglichen sowohl Training in den klassischen Kontaktsportarten wie auch Hilfestellungen im Turnen. Die Voraussetzung ist die feste Kleingruppe, deren Kontaktdaten registriert sein müssen. Diese Kleingruppen dürfen sich aber nicht mit anderen Kleingruppen mischen (Bsp. Trainingsspiel mit einem anderen Verein), auch wenn sie gemeinsam nicht die max. Teilnehmerzahl von 30 erreichen.  Mehr Infos zur neuen Verordnung gibt es hier:

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