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Schlagwort: Corona

  • Corona-Winterruhe bis 23. Februar verlängert

    Mit der ab 2. Februar geltenden angepassten Niedersächsischen Corona-Verordnung wird die Warnstufe 3 (Winterruhe) bis zum 23. Februar 2022 verlängert. Für das Sporttreiben bleibt es bei den bekannten Regelungen:

    Indoor darf unter 2G-Plus Sport getrieben werden.

    Für Sport an der frischen Luft gab es nach dem Urteil des LVG in Lüneburg eine Lockerung für den Individualsport, sofern 1,5 Meter Abstand strikt eingehalten werden. Dieser ist jetzt unter 3G-Bedingungen möglich. Für Mannschafts- bzw. Kontaktsport ist weiterhin 2G-Plus gültig.

    Generell gilt bei Kapazitätsbeschränkung auf 10 qm/Person, dass auf den PoC-Test (oder den Boosterimpfnachweis) verzichtet werden kann.

    FFP2-Maskenpflicht herrscht auf allen Sportanlagen außerhalb der direkten Sportausübung.

     

    INFORMATIONEN

     

  • OVG kippt 2G-Regel für Sport unter freiem Himmel

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag die 2G-Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Dem Gericht zufolge habe das Land mit der umfassenden Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Personen, die nicht über einen Impfnachweis oder über einen Genesenennachweis verfügen, die Grenzen der rechtlich zulässigen Pauschalierung überschritten. Insbesondere die Beschränkung von Individualsportarten wie Tennis oder Golf sei nicht verhältnismäßig. Bei der Nutzung der Anlagen unter freiem Himmel sei ein „signifikant erhöhtes Infektionsrisiko“ wie etwa bei anstrengendem Sport in geschlossenen Räumen nicht gegeben. Während es bei Mannschaftssportarten wie Fußball oder Basketball zwar bestehe, gebe es ein solch hohes Ansteckungsrisiko beim Individualsport im Freien nicht.

    Zwar ist mit dem Beschluss die Regelung für Mannschaftssportarten auch aufgehoben, sie könne aber verordnet werden, entschieden die Richter.

    Die Landesregierung will die Begründung nun genau analysieren und die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung für den Mannschaftssport im Freien in die Beratungen zur anstehenden Verordnungsänderung einbeziehen.

    Ferner hat die Landesregierung gestern entschieden, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weiterhin von der 2G-Regel auszunehmen.

     

    URTEIL DES OVG LÜNEBURG

    PRESSEMITTEILUNG DES LSB NIEDERSACHSEN

     

     

  • Aufgestocktes Corona-Sonderprogramm geht in drittes Antragsjahr

    Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Anpassung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. Nach Abstimmung mit dem LSB Niedersachsen, dem Finanzministerium sowie dem Landesrechnungshof haben die Sportorganisationen auch im Jahr 2022 weiter die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Neu ist, dass Sportvereine nunmehr insgesamt bis zu 150.000 €, statt wie bisher 100.000 €, abrufen können.

    „Wir legen nochmals nach und unterstützen die niedersächsischen Sportvereine auch 2022!“, so Pistorius.

    Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohter gemeinnütziger Sportorganisationen. Diese können auf der Grundlage der angepassten Richtlinie für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 150.000 € pro Verein erhalten. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist auch weiterhin nicht vorgesehen.

    Zu den Gründen für die Anpassung der Richtlinie führt Minister Pistorius weiter aus: „Im Herbst des vergangenen Jahres hatten wir die Hoffnung, allmählich in Richtung eines Normalzustandes zurückkehren zu können. Doch leider ist Corona weiterhin unberechenbar, wie auch die Omikron-Variante gerade eindrucksvoll belegt. Sportvereine mit eigenen Sportanlagen, Vereinsgaststätten, Kursangeboten und solche, die einen Großteil ihrer Einnahmen durch Sportveranstaltungen generieren, sind besonders schwerwiegend betroffen. Daher werde ich mich auch weiter für eine möglichst bürokratiearme, bedarfsgerechte Unterstützung aller niedersächsischen Sportorganisationen stark machen, damit uns Menschen im Sportland Niedersachsen eine vielfältige Sportlandschaft erhalten bleibt.“

    Das Corona-Sonderprogramm gibt es seit Sommer 2020. Es hat ein Gesamtvolumen von 7 Millionen €. In 2020 und 2021 sind davon bereits gut 5,2 Millionen € abgerufen worden; in 2022 stehen den Vereinen und Verbänden daher noch rund 1,8 Millionen € zur Verfügung.

    Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge ab sofort wie bisher online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2022 möglich.

    FÖRDERPORTAL IM LSB-INTRANET

  • 2G ohne Test bei mindestens 10qm/Person. Gilt indoor & outdoor!

    In Niedersachsen gilt bis einschließlich 2. Februar 2022 die Winterruhe und damit Warnstufe 3. Die bisherigen Verschärfungen der Corona-Regelungen aus dem Dezember werden also fortgeführt.

    Die aktuelle Verordnung weist klar aus, dass im Sport generell die 2G-Plus-Regel anzuwenden ist.  Diese Regelung ist aktuell sowohl im Hallensport als auch im Sport unter freiem Himmel einzuhalten, auch wenn in den FAQs zum Sport auf der Seite des Landes anders lautende Angaben gemacht werden. Bei einer Kapazität von mindestens 10 Quadratmetern pro sporttreibende Person kann drinnen wie draußen jedoch auf Tests verzichtet werden!

    Am Trainingsbetrieb darf also ohne Test teilnehmen, wer geimpft oder genesen (2G) ist UND dem die 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.

    Zusätzlich gibt es nach wie vor die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen, die nur bei der direkten Sportausübung abgenommen werden darf. Weiterhin gilt, dass ein Hygienekonzept vorliegen muss.

    Kinder & Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 2G- bzw. 2G-Plus-Regelung ausgenommen.

    INFORMATIONEN

  • NEU – Qualifix – Online: Krisenkommunikation

    Die neue Qualifix-Online-Fortbildung „Krisenkommunikation für Vereine“ findet am Mittwoch, 12.01., 18-21 Uhr statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

    Große und kleine Krisen treffen und betreffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine – das zeigt aktuell die Corona-Pandemie deutlich. Im Krisenfall müssen Vereine, häufig im Wettlauf mit der Zeit, viele organisatorische und kommunikative Probleme lösen. Eine fehlerhafte, verspätete oder unterbliebene Kommunikation in einer oft unübersichtlichen Krisensituation kann das Image eines Vereins dauerhaft und erheblich gefährden.

    Das Seminar hilft Vereinen dabei, sich auf die Kommunikation in Krisenzeiten vorzubereiten und vermittelt die notwendige Sicherheit für den nächsten Krisenfall – auch mit Blick auf die sozialen Medien. Die Teilnehmer lernen Instrumente und einige bewährte Sofortmaßnahmen der Krisenkommunikation kennen.

    Der Dozent verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Journalismus und in der (Krisen-)Kommunikation von Unternehmen und Verbänden.

    Was? Krisenkommunikation für Vereine
    Wann? Mittwoch, 12.01., 18:00-21:00 Uhr

    ANMELDUNG

     

  • Mit 2G-Plus oder Drittimpfung zum Indoor-Training!

    Das Nds. Gesundheitsministerium informierte am 3. Dezember über den Beschluss der Landesregierung: Wer seine Corona-Impfung auffrischen lässt, also eine so genannte „Booster“-Impfung bekommen hat, ist von der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2G-Plus entfällt.

    Die niedersächsische Corona-Verordnung wird noch in dieser Woche mit der neuen Regelung geändert, die Befreiung für betroffene Personen gilt aber bereits seit Sonnabend landesweit.

    PRESSEERKLÄRUNG DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS

    Solange Hannover sich in der Warnstufe 2 befindet, bedeutet das für den Sport, dass am Trainingsbetrieb indoor teilnehmen darf, wer geimpft oder genesen ist und ein aktuelles Test-Ergebnis oder eine Drittimpfung vorweisen kann. Überhaupt dürfen geschlossene Räume in den Vereinen wie Umkleiden, Duschen und Vereinsheime nur noch von Personen betreten werden, die die 2G-Plus-Regel einhalten bzw. eine Drittimpfung nachweisen können.

    Zusätzlich gibt es die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen, die nur bei der direkten Sportausübung abgenommen werden darf. Weiterhin gilt, dass ein Hygienekonzept vorliegen muss. Auch unter freiem Himmel werden auf Sportanlagen die Regeln auf 2G verschärft. Von der Pflicht einen Testnachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bis zum 31. Dezember 2021. noch befreit. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss zum negativen Testnachweis ein ärztliches Attest vorlegen.

    Als anerkannter Test gelten: PoC-Antigen-Test (max. 24 Stunden gültig), PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) und ein Selbsttest, der im Beisein eines Verantwortlichen im Verein durchgeführt und von diesem dokumentiert werden muss. Achtung: Etwaige positive Ergebnisse sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig! (E-Mail an meldung-corona@region-hannover.de)

    WEITERE INFORMATIONEN

  • Warnstufe 2 bringt verschärfte Vorschriften für Sportvereine

    Ab 1. Dezember gilt die Warnstufe 2 in Hannover und damit die 2G-Plus-Regel, also wiederum verschärfte Vorschriften!

    Für den Sport bedeutet das, dass am Trainingsbetrieb indoor nur teilnehmen darf, wer geimpft oder genesen ist und ein aktuelles Test-Ergebnis vorweisen kann. Überhaupt dürfen geschlossene Räume in den Vereinen wie Umkleiden, Duschen und Vereinsheime nur noch von Personen betreten werden, die die 2G-Plus-Regel einhalten können. Zusätzlich gibt es die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen, die nur bei der direkten Sportausübung abgenommen werden darf. Weiterhin gilt, dass ein Hygienekonzept vorliegen muss. Auch unter freiem Himmel werden auf Sportanlagen die Regeln auf 2G verschärft. Von der Pflicht einen Testnachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bis zum 31. Dezember 2021. noch befreit. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss zum negativen Testnachweis ein ärztliches Attest vorlegen.

    Als anerkannter Test gelten: PoC-Antigen-Test (max. 24 Stunden gültig), PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) und ein Selbsttest, der im Beisein eines Verantwortlichen im Verein durchgeführt und von diesem dokumentiert werden muss. Achtung: Etwaige positive Ergebnisse sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig! (E-Mail an meldung-corona@region-hannover.de)

    WEITERE INFORMATIONEN

  • Gemäß Allgemeinverfügung der Region Hannover entfällt 3-G-Regel in vielen Bereichen

    Der Indikator „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) in der Region Hannover liegt seit mehr als fünf aufeinander folgenden Werktagen (seit 9. Oktober) unter 50!

    Damit entfallen seit dem 16. Oktober 2021  für das Gebiet der Region Hannover in der neuen Allgemeinverfügung folgende Schutzmaßnahmen sprich die 3-G-Regel:

    • Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmer:innen
    • Beschränkung des Eintritts zu Einrichtungen
    • Beschränkung der Inanspruchnahme von Leistungen sowie
    • Beschränkung des Zutritts zu Gastronomiebetrieben, Mensen, Cafeterien und Kantinen
    Laut dieser Allgemeinverfügung muss die 3-G-Regel auch nicht mehr zwingend beim Sporttreiben angewendet werden. Das bedeutet, dass die Vereine auch Sportler:innen zu ihren Angeboten zulassen können, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Die Maskenpflicht beim Kommen und Gehen gilt weiterhin.
  • Aktion CityCards #mitSicherheitmein Sportverein erfolgreich zu Ende gegangen!

    Aus den zahlreichen Web-Meetings mit den Vereinen ist zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 unter anderem die Imagekampagne #mitSicherheitmeinSportverein entstanden. Mit der Auslage von 30.000 CityCards in 200 hannoverschen Locations wurde die Kampagne im Spätsommer 2021 noch einmal aufgefrischt!

    Mit finanzieller Unterstützung des Kooperationspartners der Servicegesellschaft der SportRegion Hannover, der Steuerkanzlei Anochin, Roters & Kollegen, hatten wir vier sportliche Motive mit typischen Werten des Sports als CityCards herausgegeben. Die ursprünglich für Ende Oktober 2020 geplante Aktion lief dann mit großem Erfolg vom 12. August bis zum 2. September 2021: Von den 30.000 ausgelegten Werbekarten wurden über 86 % von Gästen der Locations als attraktiv angesehen und mitgenommen.

    Alle Informationen zu unserer Imagekampagne #mitSicherheitmeinSportverein finden Sie

    HIER

  • Neue Corona-Verordnung des Landes

    Ab 22. September gilt die neue vom Land Niedersachsen erlassene Corona-Verordnung.

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