Sportentwicklung
HILFEN ENERGIEKRISE
Information & Beratung
Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de
Gestiegene Energiekosten
Finanzielle Unterstützung
Welche finanzielle Unterstützung zum Ausgleich gestiegener Energiekosten gibt es für Vereine & wo können diese beantragt werden?
Energiekostenzuschüsse des Landes Niedersachsen
Aus Mitteln des Landes Niedersachsen stehen für den Sport 30 Millionen € zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiekosten zur Verfügung.
- Förderquote bis zu 70 Prozent der dargestellten Ausgabensteigerungen
- Fördergegenstand: gestiegene Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung (alle Energieträger, auch Heizöl, Holzpellets etc.) sowie gestiegene Nutzungsentgelte – z.B. für die Anmietung von kommunalen Sporthallen oder Schwimmzeiten in Bädern Dritter, wenn diese auf gestiegene Energiekosten zurückzuführen sind
- Förderzeitraum: Oktober 2022 bis 30. September 2023, Antragstellung bis 30. November 2023
- Anträge sind über das Förderportal im LSB-Intranet zu stellen
Außerdem Zuschüsse für die Anschaffung von Kleinmaterialien und die Umsetzung von Kleinstmaßnahmen zur kurzfristigen Energieeinsparung
- Förderquote bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 2.000 €)
- Förderzeitraum: 2023, solange Fördergelder zur Verfügung stehen
- Pro Verein ein Antrag möglich
- Anträge sind über das Förderportal im LSB-Intranet zu stellen
LSB-PODCAST KOMPAKT SPEZIAL zum Förderprogramm
Förderung von geringinvestiven Energiesparmaßnahmen
Durch eine Sondereinlage in den enercity-Fonds proKlima stellt die Stadt Hannover Förderung und Übernahme der Kosten von geringinvestiven Energiesparmaßnahmen als schnelle Hilfe bereit. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten je Gebäudeadresse (min. 100 €, max. 2.000 €) für Wohn- und Nichtwohngebäude.
INFORMATIONEN & ANTRAGSTELLUNG
Unterstützungsleistungen des Bundes ohne Beantragung
Auch Sportvereine können von der Soforthilfe, der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse des Bundes profitieren. Für die Bundeshilfen sind keine Anträge nötig. Alle nötigen Berechnungen der Entlastungen wie Gas-, Strompreisbremse und Soforthilfe finden bei den Energieversorgern statt.