Sportentwicklung
FÖRDERPROGRAMME
Information & Beratung
Anke Janke
T 0511 1268-5304
a.janke@ssb-hannover.de
Für starken Sport in Hannover
JugendFÖRDERUNG für projekte
In der Regel stehen den hannoverschen Sportvereinen Fördermittel für Jugendprojekte in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Die aus einem Etat der Stadt Hannover gespeisten Mittel werden vom Stadtsportbund verwaltet.
Um die Förderung für Vereine attraktiver zu gestalten, wurde die Richtlinie Jugendförderung für Projekte zum 1. Januar 2024 grundlegend überarbeitet.
REGELUNGEN SEIT 2024
- Die Antragsfrist eines jeden Jahres endet für Makroprojekte (Fördersumme zwischen 2.500 € und 7.500 €) am 28. Februar.
- Anträge für Mikroprojekte (Fördersumme bis 2.499 €) können fortlaufend bis 31. Oktober eines Jahres gestellt werden.
- Pro Verein oder Verband sind max. 2 Projekte pro Jahr einreichbar, davon höchstens ein Makroprojekt.
Denken Sie auch unbedingt daran, dass uns Ihr Antrag vor Beginn der Maßnahme vorliegen muss, damit das Projekt berücksichtigt werden kann!
Das Antragsformular finden Sie ebenso wie die Richtlinie unterhalb der Fragen.
Seien Sie kreativ, um Ihre Jugendlichen zu mobilisieren! Wir sind neugierig auf Ihre Ideen.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Vereine oder Verbände, die Mitglied im Stadtsportbund Hannover sind und die Fördervoraussetzungen nach den Grundsätzen der Sportförderung der Landeshauptstadt Hannover in der jeweils gültigen Fassung erfüllen (mind. 50 Vereinsmitglieder sowie Anteil von Kindern & Jugendlichen mind. 10%; evtl. Ausnahmeantrag möglich)
Was ist der Unterschied zwischen Mikro- & Makroprojekten?
Mikroprojekte haben eine Fördersumme zwischen 400 € und 2.499 €. Sie können fortlaufend bis zum 31. Oktober eines Jahres beim SSB eingereicht werden.
Makroprojekte haben eine Fördersumme zwischen 2.500 € und 7.500 €. Sie können nur bis zum 28. Februar eines Jahres beim SSB eingereicht werden.
Ein Verein kann max. zwei Projekte pro Jahr einreichen, davon max. ein Makroprojekt.
Was muss für die Antragsstellung alles eingereicht werden?
Das Formblatt (Projektantrag Jugendförderung; Seiten 1 – 4) mit den Angaben zum Antragsstellenden, zum Projektkonzept sowie Projektkosten und -Finanzierung ist vor Projektstart auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen (per Mail). Die Seiten 5 – 7 des Antrags sind erst für den Verwendungsantrag nach Projektdurchführung relevant.
Die Mindestfördersumme liegt bei 400 €, die maximale Fördersumme bei 7.500 €. Projekte mit einer Fördersumme zwischen 400 € und 2.499 € sind sog. Mikroprojekte, die das ganze Jahr über bis zum 31. Oktober eines Jahres beim SSB beantragt werden können. Projekte mit einer Fördersumme zwischen 2.500 € und 7.500 € sind sog. Makroprojekte, die bis zum 28. Februar eines Jahres beim SSB beantragt sein müssen.
Wie viele Jugendprojekte eines Vereins können pro Jahr beantragt bzw. gefördert werden?
Ein Verein kann max. zwei Projekte pro Jahr einreichen, davon max. ein Makroprojekt. Es werden max. zwei Projekte gefördert. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Können für das Jugendprojekt noch weitere Fördermittel beantragt werden?
Eine Doppelförderung durch städtische Fördermittel (z.B. Zuwendungen aus Mitteln der Landeshauptstadt Hannover zur Durchführung eines Freizeitvorhabens oder einer verlässlichen Ferienbetreuung; Übungsleitenden-Zuschüsse) ist nicht zulässig.
Eine Förderung z.B. durch die Sportjugend Niedersachsen, den Sparkassen-Sportfonds, die Lotto-Sport-Stiftung, den Bezirksrat oder Integrationsbeirat ist aber zusätzlich möglich. Diese muss lediglich im Finanzierungsplan angegeben werden.
Wie viele Kinder/Jugendliche müssen mindestens an einem förderfähigen Projekt teilnehmen?
Mindestens 10 Kinder/ Jugendliche (die Mehrheit davon aus der Stadt Hannover) müssen an einem förderfähigen Projekt teilnehmen. Bei der Abrechnung ist eine Teilnehmenden-Liste vorzulegen (mit Wohnort und Alter).
Gibt es besondere Voraussetzungen für die Betreuenden eines Jugendprojektes?
Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen müssen alle Betreuungspersonen ihrem Verein jährlich ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Einmalig ist eine Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit des Sports von jeder Betreuungsperson zu unterschreiben.
Eine der Betreuungspersonen muss zudem über eine Qualifikation wie zum Beispiel eine DOSB-C Lizenz/ Lehrschein, eine Juleica oder eine gleichwertige Qualifikation aus beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit verfügen. Dies ist bei der Projektabrechnung nachzuweisen.
Welches Alter dürfen Teilnehmende an Jugendprojekten haben?
Alter???
Ist eine Eigenbeteiligung (Eigenmittel) nötig?
Ja, mindestens 20 % der förderfähigen Projektkosten.
Zählen Teilnahmebeiträge als Eigenmittel?
Ja.
Was könnten Jugendprojekte beispielsweise sein?
- Überfachliche Veranstaltungen, wie z.B. Sport- und Spielfeste, Jugenddisko, sportarten- oder mannschaftsübergreifende Unternehmungen, Ausflüge
- umweltrelevante Jugendarbeit wie z.B. eine Plogging-Aktion
- Wochenend-/Ferienfreizeiten ohne direkten Sportartenbezug
- Maßnahmen zur Integration neuer Zielgruppen
- Inklusive Angebote
- Gewaltpräventionsangebote
- Ausstattung/Einrichtung von Jugendräumen
- Digitalisierung
- Aufbau neuer Sportangebote, z.B. im Fun-Bereich, sportartübergreifend oder breiten-sportorientiert
- Kooperationen von Sportvereinen mit Jugendverbänden/freien Trägern, Schulen oder sonstigen Institutionen
- Sportturniere
- Trainingslager
- Anschaffung von Sportbekleidung
- Mitgliedsbeiträge
- Bau oder Errichtung von Sportstätten oder Spielplätzen
- sich regelmäßig wiederholende Makroprojekte (Mikroprojekte dürfen wiederholt stattfinden)
Wie erfahre ich, ob mein Jugendprojekt gefördert wird oder nicht?
Nach der Prüfung durch den SSB erhalten Sie zeitnah einen Bewilligungsbescheid oder eine Absage (per Mail).
Welche Projektkosten sind förder- und abrechnungsfähig?
- Mietkosten für Halle, Raum, Spielgeräte o.ä.
- Übungsleitenden-Honorare, sofern nicht über die Übungsleitenden-Zuschüsse der Landeshauptstadt Hannover eine Doppelförderung entsteht
- Honorare für Fachkräfte und Referierende
- Aufwandsentschädigungen für Helfende
- Ausgaben für Verpflegung und Übernachtung
- Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel; Pkw max. 0,30 € pro km)
- Spezielle Sportgeräte für Kinder (ab 150 € Inventarisierungsvermerk nötig; der einzelne Gegenstand darf einen Anschaffungswert von 999 € netto nicht übersteigen)
- Einrichtungsgegenstände (ab 150 € Inventarisierungsvermerk nötig; der einzelne Gegenstand darf einen Anschaffungswert von 999 € netto nicht übersteigen)
- Verbrauchsmaterialien
- Porto-, Telefon-, Fotokopie- und sonstige Sachkosten pauschal mit einem Betrag von max.100 €
Kann ein bereits laufendes Projekt gefördert werden?
Nein.
Kann mit dem Projekt begonnen werden, auch wenn noch keine Förderzusage erfolgt ist?
Ja, Sie können mit dem Projekt beginnen, sobald der Förderantrag beim SSB eingegangen ist und der SSB eine Eingangsbestätigung an Sie versendet hat. Einen Anspruch auf Förderung haben Sie dadurch aber nicht.
Wann muss das Projekt durchgeführt werden?
Das Jugendprojekt muss im Jahr der Antragsstellung und -bewilligung durchgeführt und abgerechnet werden.
Wann muss die Abrechnung erfolgen?
Das Jugendprojekt ist spätestens acht Wochen nach Durchführung abzurechnen, spätestens jedoch bis zum 1. Dezember des entsprechenden Jahres.
Was ist bei der Abrechnung vorzulegen?
Zur Abrechnung sind die Seiten 5-7 des Antragsformulars zu verwenden (auszufüllen und zu unterschreiben). Ergänzend dazu sind ein Projektbericht, ggfs. Zeitungsartikel/Socialmedia-Posts sowie eine Teilnehmendenliste (eigenes Format) vorzulegen. Die Rechnungen können kopiert oder eingescannt werden. Die Originale verbleiben bei Ihnen, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zehn Jahre aufzubewahren und ggfs. auf Anforderung zur Rechnungsprüfung zur Verfügung zu stellen.
Wann wird die Fördersumme ausgezahlt?
Die Fördersumme wird nach Abrechnung und Prüfung durch den SSB an das beim SSB hinterlegte Vereinskonto überwiesen.
Wird immer die komplette bewilligte Fördersumme ausgezahlt?
Nein. Wenn die Projektkosten mehr als 500 € oder 10 % niedriger ausfallen als im Projektantrag angegeben, erfolgt eine entsprechende Kürzung der Fördersumme. Auch müssen die 20% Eigenbeteiligung bestehen bleiben. Ebenso kann eine Kürzung erfolgen, wenn die Einnahmen um mehr als 500 € oder 10 % im Vergleich zum Antrag steigen. Wenn die Projektkosten höher ausfallen, bleibt die Höhe der bewilligten Fördersumme jedoch bestehen.
RICHTLINIE JUGENDFÖRDERUNG
ANTRAGSFORMULAR JUGENDFÖRDERUNG
Information & Beratung
Anke Janke
T 0511 1268-5304
a.janke@ssb-hannover.de