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Kategorie: Top-News

  • Bestandserhebung 2022. Erster Stand.

    Bis zum 31. Januar hatten alle Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Zeit, die Bestandserhebung abzuschließen. Stand heute haben 350 der 357 Vereine ihre Mitgliedszahlen im Intranet des Landessportbundes eingetragen. Insgesamt wurden für das Jahr 2022 109.332 Vereinsmitglieder gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr (108.581) ergibt dies einen Anstieg um 0,7 Prozent. Verglichen mit den Zahlen vor der Corona-Pandemie im Jahr 2020 sind es noch rund 5,4 Prozent weniger Mitglieder in den hannoverschen Vereinen. Wir weisen darauf hin, dass die Zahlen vorläufig sind und erst zum 31. März 2022 Bestand haben. Weitere Informationen zur Bestandserhebung folgen.

  • Sparkassen Sportfonds verdoppelt Fördersumme

    Im Rahmen des Sparkassen Sportfonds haben die Sportvereine der Region Hannover die Möglichkeit, sich mit Projekten um Fördermittel zu bewerben. Die Sparkasse Hannover verdoppelt die Fördersumme für die erste Ausschüttung. Statt der 50.000 € stehen 100.000 € zur Verfügung. Nutzen Sie mit Ihrem Verein die Chance und bewerben Sie sich bis zum 31. März 2022.

    Zur Bewerbung des Sparkassen Sportfonds Hannover

  • Corona-Winterruhe bis 23. Februar verlängert

    Mit der ab 2. Februar geltenden angepassten Niedersächsischen Corona-Verordnung wird die Warnstufe 3 (Winterruhe) bis zum 23. Februar 2022 verlängert. Für das Sporttreiben bleibt es bei den bekannten Regelungen:

    Indoor darf unter 2G-Plus Sport getrieben werden.

    Für Sport an der frischen Luft gab es nach dem Urteil des LVG in Lüneburg eine Lockerung für den Individualsport, sofern 1,5 Meter Abstand strikt eingehalten werden. Dieser ist jetzt unter 3G-Bedingungen möglich. Für Mannschafts- bzw. Kontaktsport ist weiterhin 2G-Plus gültig.

    Generell gilt bei Kapazitätsbeschränkung auf 10 qm/Person, dass auf den PoC-Test (oder den Boosterimpfnachweis) verzichtet werden kann.

    FFP2-Maskenpflicht herrscht auf allen Sportanlagen außerhalb der direkten Sportausübung.

     

    INFORMATIONEN

     

  • Online-Experten-Sprechstunden zu aktuellen Themen im Februar

    Das Format der Online-Experten-Sprechstunden bietet unseren Vereinen eine sehr gute Möglichkeit, sich kurz und knapp über ein Thema zu informieren. Gleichzeitig stellt der direkte Austausch mit anderen Vereinsverantwortlichen eine Bereicherung dar, denn neben eigenen Fragen werden auch weitere wichtige Fragen anderer Teilnehmenden fachkundig beantwortet. Gerne nehmen wir auch Anregungen für neue Online-Experten-Sprechstunden von Ihnen entgegen.

    Im Februar haben wir für Sie folgende Themen als Online-Experten-Sprechstunden vorbereitet:

     

    WEITERE INFORMATIONEN & ANMELDEMÖGLICHKEITEN finden Sie unter dem jeweiligen Link.

  • Erste Sport-Erlebnis-Tage 2022. Spiel, Sport & Spaß in Vinnhorst

    Erstmals fanden in den Zeugnisferien vom JugendSportNetzwerk des SSB organisierte Sport-Erlebnis-Tage für Grundschulkinder statt. Austragungsort war die tolle neue Halle des TuS Vinnhorst. Coronabedingt konnte nur eine kleine Schar von 31 Kindern in 3 Kleingruppen daran teilnehmen. Doch die waren sehr froh über die Gelegenheit, sich in diesen trüben Tagen zu bewegen, neue Sportarten auszuprobieren, die Möglichkeiten der besonders gut ausgestatteten Turnhalle auszuschöpfen, zu toben, andere Kinder sowie den Turntiger zu treffen und gemeinsam den Tag zu verbringen. Ein Highlight war auch das Mittagessen in großer Runde, bei dem sich die Kinder die von Clubgaststätte zubereiteten Pizza und Spaghetti schmecken ließen.

    Die drei täglichen Sportblöcke wurden vom TuS Vinnhorst, dem TKH, Hannover 96 und dem Nds. Ju-Jutsu-Verband gestaltet. Das Angebot war mit Handball, Turnen, Rhythmische Sportgymnastik, Aerobic, Floorball und Ju-Jutsu entsprechend vielseitig. Einige Sportblöcke mussten zwar durch personelle Ausfälle spontan noch vom Betreuerteam übernommen werden, was dem Spaß an der Sache aber keinen Abbruch getan hat.

    Ein herzliches Dankeschön aller an den Kinderschutzbund Niedersachsen, der die ganze Aktion finanziell unterstützt hat.

  • Niedersächsischer Integrationspreis 2022. Integration von Kindern & Jugendlichen. Gemeinsam stark in die Zukunft!

    Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, startete am 31. Januar gemeinsam mit Ministerpräsident Stephan Weil den Wettbewerb um den Niedersächsischen Integrationspreis 2022. Gesucht werden Ideen & Projekte, die zeigen, wie Integration von Kindern und Jugendlichen gelebt und umgesetzt wird und bei denen folgende Elemente besondere Berücksichtigung finden:

    – Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

    – Förderung von sozialer und interkultureller Kompetenz

    – Nachhaltigkeit hinsichtlich Vielfalt und Integration

    – Stärkung des „Miteinanders“ unterschiedlicher Herkunft

    – Umsetzung besonders innovativer Ideen

    Die Bewertung der eingegangenen Wettbewerbsbeiträge wird durch eine namhafte, unabhängige Jury vorgenommen. Die fünf besten Wettbewerbsbeiträge sollen, coronabedingt zunächst unter Vorbehalt, im Rahmen einer Veranstaltung zur Preisverleihung im November 2022 der Öffentlichkeit präsentiert werden.

    Es werden Preisgelder von viermal 6.000 € sowie ein Sonderpreis des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ in Höhe von 6.000 € vergeben.

    Bewerbungsschluss ist der 27. Februar 2022,

     

    INFORMATIONEN & BEWERBUNGSFORMULAR

     

    KONTAKT
    Niedersächsische Staatskanzlei
    integrationspreis@stk.niedersachsen.de

  • OVG kippt 2G-Regel für Sport unter freiem Himmel

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag die 2G-Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Dem Gericht zufolge habe das Land mit der umfassenden Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Personen, die nicht über einen Impfnachweis oder über einen Genesenennachweis verfügen, die Grenzen der rechtlich zulässigen Pauschalierung überschritten. Insbesondere die Beschränkung von Individualsportarten wie Tennis oder Golf sei nicht verhältnismäßig. Bei der Nutzung der Anlagen unter freiem Himmel sei ein „signifikant erhöhtes Infektionsrisiko“ wie etwa bei anstrengendem Sport in geschlossenen Räumen nicht gegeben. Während es bei Mannschaftssportarten wie Fußball oder Basketball zwar bestehe, gebe es ein solch hohes Ansteckungsrisiko beim Individualsport im Freien nicht.

    Zwar ist mit dem Beschluss die Regelung für Mannschaftssportarten auch aufgehoben, sie könne aber verordnet werden, entschieden die Richter.

    Die Landesregierung will die Begründung nun genau analysieren und die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung für den Mannschaftssport im Freien in die Beratungen zur anstehenden Verordnungsänderung einbeziehen.

    Ferner hat die Landesregierung gestern entschieden, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weiterhin von der 2G-Regel auszunehmen.

     

    URTEIL DES OVG LÜNEBURG

    PRESSEMITTEILUNG DES LSB NIEDERSACHSEN

     

     

  • Aufgestocktes Corona-Sonderprogramm geht in drittes Antragsjahr

    Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Anpassung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. Nach Abstimmung mit dem LSB Niedersachsen, dem Finanzministerium sowie dem Landesrechnungshof haben die Sportorganisationen auch im Jahr 2022 weiter die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Neu ist, dass Sportvereine nunmehr insgesamt bis zu 150.000 €, statt wie bisher 100.000 €, abrufen können.

    „Wir legen nochmals nach und unterstützen die niedersächsischen Sportvereine auch 2022!“, so Pistorius.

    Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohter gemeinnütziger Sportorganisationen. Diese können auf der Grundlage der angepassten Richtlinie für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 150.000 € pro Verein erhalten. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist auch weiterhin nicht vorgesehen.

    Zu den Gründen für die Anpassung der Richtlinie führt Minister Pistorius weiter aus: „Im Herbst des vergangenen Jahres hatten wir die Hoffnung, allmählich in Richtung eines Normalzustandes zurückkehren zu können. Doch leider ist Corona weiterhin unberechenbar, wie auch die Omikron-Variante gerade eindrucksvoll belegt. Sportvereine mit eigenen Sportanlagen, Vereinsgaststätten, Kursangeboten und solche, die einen Großteil ihrer Einnahmen durch Sportveranstaltungen generieren, sind besonders schwerwiegend betroffen. Daher werde ich mich auch weiter für eine möglichst bürokratiearme, bedarfsgerechte Unterstützung aller niedersächsischen Sportorganisationen stark machen, damit uns Menschen im Sportland Niedersachsen eine vielfältige Sportlandschaft erhalten bleibt.“

    Das Corona-Sonderprogramm gibt es seit Sommer 2020. Es hat ein Gesamtvolumen von 7 Millionen €. In 2020 und 2021 sind davon bereits gut 5,2 Millionen € abgerufen worden; in 2022 stehen den Vereinen und Verbänden daher noch rund 1,8 Millionen € zur Verfügung.

    Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge ab sofort wie bisher online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2022 möglich.

    FÖRDERPORTAL IM LSB-INTRANET

  • Online-ÜL-C-Fortbildung. Die virtuelle Sporthalle! wird erneut angeboten

    Als Unterstützung zur Mitgliederbindung bieten wir am 10. Februar 2022 die Online-Fortbildung „Die virtuelle Sporthalle“ aufgrund der sehr hohen Nachfrage für Übungsleiter:innen nochmals kostenlos an. Diese Fortbildung gibt eine erste Hilfestellung. Sie gibt Tipps für Umsetzung, Raum und Kosten.

    Die aktuellen Entwicklungen erfordern sehr viel Flexibilität und Ideenreichtum für Sportvereine und auch für die Übungsleiter:innen. Virtuelle sowie hybride Angebote können Mitglieder in diesen Zeiten an den Sportverein binden.

    Diese Fortbildungen sind im C-50-Flexbereich der ÜL-C-Lizenz und für die Verlängerung der DOSB-ÜL-C-Lizenz sowie B-Lizenz anerkannt.

    Online-Fortbildung „Die virtuelle, hybride Sporthalle“
    Donnerstag, 10. Februar 2022, 18:00 bis 20:30 Uhr

    (die 3. Wiederholung, bereits angeboten am 13.12.21 und am 20.01.22)

    • Welche Technik, Raum-/Hallengröße, Hintergrund, Musik (ja oder nein) benötige ich, um ein gutes Online-(virtuelles) Sportangebot umzusetzen?
    • Wie verbinde ich Menschen, die in Präsenz in der Halle am Sportprogramm teilnehmen wollen, mit Menschen, die nur online dabei sein können?

    Die TN erhalten im Anschluss umfangreiche Materialien und wertvolle Link-Tipps.

    Teilnahme nur mit funktionierender und eingeschalteter Kamera möglich.

     

    ANMELDUNG & WEITERE INFORMATIONEN 10.02.2022

    Referent: Gernot Gehrmann

    KONTAKT
    Sportreferentin Bildung
    Anne Nyhuis
    T 0511 1268-5306
    a.nyhuis@ssb-hannover.de

  • Bewegungs-Pass 2022. Anmeldung für Vereine bis Ende Februar möglich

    Bereits zum 6. Mal haben Sportvereine in Hannover die Chance, Kinder dabei zu motivieren, Wege insbesondere zur Schule oder zum Kindergarten, aber auch in der Freizeit z.B. zum Sport zu Fuß oder mit dem Fahrrad/Roller zurückzulegen.

    Im Bewegungs-Pass-Laufzettel, der von Sportvereinen an den kooperierenden Schulen und Kitas nach den Osterferien ausgeteilt wird, sammeln Kinder Unterschriften (ihrer Eltern), die am Ende des zweimonatigen Aktionszeitraumes mit einem kleinen Präsent belohnt werden.

    Sportvereine haben zudem durch begleitende Aktionen (in der Schule oder im Verein) die Möglichkeit, sich bei den Familien der Kinder in Erinnerung zu rufen und Mitglieder zu gewinnen oder zurück zu gewinnen. Durch die Unterstützung von Stadt und Region Hannover sowie der  Stiftung Hannoversche Volksbank  ist die Aktion für alle Beteiligten kostenlos.

    Sportvereine können für zusätzliche Aktionen Fördermittel beantragen.

    Die Anmeldung zur Teilnahme an der Bewegungs-Pass-Aktion ist bis zum 28. Februar 2022 möglich.

     

    INFORMATIONEN & ANMELDUNG