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Kategorie: News

  • SSB vernetzt Großsportvereine in Web-Meeting zur aktuellen Lage

    Am 20. April fand ein erstes Web-Meeting mit den 16 größten Sportvereinen in Hannover sowie Vertretern aus Präsidium und Geschäftsstelle des SSB statt. Neben den aktuellen Herausforderungen wurde sich auch zu möglichen Hindernissen bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebes ausgetauscht.

    Die Vernetzung half auch, schon gut erprobte Praxis von aktuellen Angeboten für die Mitglieder zu teilen und die konkreten Unterstützungswünsche zu formulieren.

    Michael Rabe, Vizepräsident des SSB, bedankte sich für die vielen Anregungen. „Das nehmen wir mit in die Gespräche mit Politik und Verwaltung und schauen, wo wir konkret für Entlastungen sorgen können.“

    Ein weiteres Treffen wurde bereits für Anfang Mai terminiert, wenn die neuen Vorgaben des Ministeriums zu Lockerungen im Sport veröffentlicht sind.

    Der DOSB müsse daher nun zeitnah einen Handlungskatalog mit den Spitzenverbänden erarbeiten, damit es eine bundesweit einheitliche Praxis in den Sportvereinen gebe. Am 22. April will der LSB mit dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport über die Ergebnisse der ersten landesweiten LSB-Vereinsbefragung zu den finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf Sportvereine und ein daraus ggfs. resultierendes zusätzliches Förderprogramm für diese diskutieren.

  • LSB Niedersachsen richtet Corona-Hotline ein!

    Der LandesSportBund Niedersachsen hat angesichts des Informationsbedürfnisses zu den Folgen der Corona-Krise eine „LSB-Hotline“ eingerichtet.

    Fragen rund um den Sportbetrieb in Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden werden dort beantwortet. Ab sofort sind Ansprechpartner von Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie Donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Bei Bedarf werden Sie zu einem Experten weiterverbunden.

    Die Vereine haben nun verstärkt ein Interesse daran, zu erfahren, wie es konkret weitergeht im Sport. Denn auch im Sport hängen Existenzen von geeigneten Maßnahmen ab. Hierzu laufen derzeit Gespräche. Mit der Politik sowie dem DOSB wird intensiv daran gearbeitet vernünftige Antworten zu finden und Maßnahmen vorzubereiten.

    Kontakt

    LSB Niedersachsen

    T 0511 1268-210

    www.lsb-niedersachsen.de

  • Sportminister Pistorius ist für Schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab Anfang Mai

    Im Rahmen einer Sonder-Sportministerkonferenz am Montag, den 20. April hat sich Sportminister Boris Pistorius für eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab Anfang Mai ausgesprochen, wenn der Verlauf der Corona-Pandemie sich nicht verschlechtert. Trainingsbetrieb im Berufs- und Leistungssport ist bereits seit einigen Wochen in Niedersachsen möglich.

    „Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle, allerdings kann der Sport- und Trainingsbetrieb aus meiner Sicht unter Maßgabe von bestimmten Regeln ab Anfang Mai stufenweise wieder erlaubt werden, wenn die Entwicklung der Pandemie es erlaubt,“ so Pistorius.

    Dies gelte vor allem, wenn das Sporttreiben an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum und auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfindet. Die bestehenden Abstands- und Hygienevorschriften müssen dabei konsequent eingehalten werden. Ein Wettkampfbetrieb mit Zuschauerinnen und Zuschauern sollte bis auf weiteres nicht gestattet werden. Sogenannte Geisterspiele ohne Zuschauer könnten gegen Ende Mai durchgeführt werden, wenn die Einhaltung strenger medizinischer Konzepte gewährleistet ist.

    Die Sportminister der Länder werden in den nächsten Tagen eine entsprechende Beratungsgrundlage verabschieden. Diese soll dann spätestens in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30. April einfließen, damit ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet wird. Umkleidekabinen sowie Gastronomiebereiche sollen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.

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    Foto: LSB NRW

  • LandesSportBund Niedersachsen informiert – Besteht während der Corona-Einschränkungen eine Beitragspflicht der Mitglieder?

    Wirkt sich die Einstellung des Sportbetriebs durch die Vereine auf deren Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus?

    Die Einstellung des Sportbetriebs wirkt sich aktuell nicht auf die Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus. Die Beiträge sind durch die jeweils zuständigen Organe festgesetzt worden und in dieser Höhe zu leisten. Sie dienen der Verwirklichung des Verbandszwecks und der Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebs. Im Übrigen sollte bedacht werden, dass die Beiträge für das gesamt Geschäftsjahr kalkuliert wurden. Über zukünftige Änderungen der Beiträge kann nur das Organ entscheiden, dass für die Festsetzung des Beitragsgemäß der Satzung zuständig ist.

    Darf der Verein Anfang April einen ungeminderten Monats- bzw. Quartalsbeitrag einziehen?

    Grundsätzlich darf der Verein den fälligen Beitrag in der von dem zuständigen Organ festgelegten Höhe zum Fälligkeitstermin von den Mitgliedern einziehen. Auch wenn aktuell der Spiel-, Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt ist. Zum einen ist noch nicht klar, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und wie lange das Verbot aufrecht erhalten bleibt. Im Übrigen deckt der Beitrag laufende Kosten ab, die der Verein weiterhin zahlen muss. Sollte es aufgrund des nicht stattfindenden Sportbetriebs zu Einsparungen kommen, können diese bei nächster Gelegenheit im Rahmen der Kalkulation der Beiträge an die Mitglieder weitergegeben werden. Derzeit dürfte es verfrüht sein, Minderungen festzulegen. Das gilt erst Recht, wenn nach der Satzung die Mitgliederversammlung über den Beitrag zu entscheiden hat und die aktuell nicht stattfinden kann. Denkbar ist zum Beispiel, dass mit der Einstellung des Sportbetriebs überhaupt keine Einsparungen auf Vereinsseite verbunden sind, wenn die Sportanlage von der Kommune kostenfrei überlassen wurde und für die Übungsleiter aufgrund ehrenamtlichen Engagements keine Kosten anfallen. Dann besteht auch kein Bedarf für eine Minderung des Beitrags.

    Absage von Kurs- oder Zeitmitgliedschaften: Sonderkündigungsrecht für Mitglieder? Recht auf Beitragsminderung?

    Einige Vereine sehen in ihren Satzungen Kurs- und Zeitmitgliedschaften vor. Oft handelt es sich dabei um eine Mitgliedschaft, die sich auf die Wahrnehmung bestimmter Angebote beschränkt. Allgemeine Mitgliedschaftsrechte wie das Stimmrecht werden vielfach ausgeschlossen. Insofern ist die Situation nicht vergleichbar mit einer ordentlichen aktiven oder passiven Mitgliedschaft. Die Situation dürfte eher mit dem Ausfall von Kursangeboten und Sportveranstaltungen vergleichbar sein. Da die Mitgliedschaft in erster Linie an den Leistungsaustausch anknüpft, könnte hier ein Sonderkündigungsrecht der Mitglieder bzw. eine Wegfall der Beitragspflicht in Frage kommen. Den Vereinen wird empfohlen, auf die Kurs- und Zeitmitglieder zuzugehen und um Verständnis für die besondere Situation zu werben. Gegebenenfalls lassen sich die Angebote nachholen, so dass bereits bezahlte Beiträge angerechnet werden können. Es gibt keine einheitliche Lösung, da vor dem Hintergrund der diversen Ausgestaltungen stets die Umstände des Einzelfalles betrachtet werden müssen.

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    Foto: Pixabay

  • 2. Web-Meeting am 27. April – Experten aus Großsportvereinen teilen ihre Erfahrungen und geben Tipps

    Nach dem Erfolg des ersten Online-Treffens in der vergangenen Woche und als Ergänzung zu den aktuellen Unterstützungsangeboten findet am Montag, den 27. April von 16:15 bis 17:00 Uhr ein zweites Web-Meeting statt. Als Experten stehen diesmal Mareike Wietler vom VfL Eintracht Hannover sowie Frank Feldmann von Hannover 96 für Praxisanregungen und Rückfragen zur Verfügung. 

    Im Gespräch mit den beiden Geschäftsführern aus Großsportvereinen geht es unter anderem um die Verhinderung von Mitgliederkündigungen oder Beitragsrückforderungen und die aktuelle Situation dazu.

    Außerdem Thema: Wie funktioniert Gemeinschaft im Verein auch in Zeiten von Kontaktverbot und räumlicher Distanz? Hier gibt es Ideen für alternative Angebote im sportlichen Bereich, aber auch darüber hinaus, um die Mitglieder bei Laune zu halten.

    Mit der Anmeldung erhalten interessierte Vereinsvertreter den Zugangslink zu dem Web-Meeting via „ZOOM“ und können ihre Fragen und Beiträge per Chatfunktion in das Treffen einbringen.

    Für die Teilnahme ist lediglich ein internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Laptop, Tablet) mit Lautsprecher/Kopfhörer erforderlich.

     

    ANMELDUNG zum Web-Meeting bis 26. April.

    Anika Brehme

    a.brehme@ssb-hannover.de

  • 1. Web-Meeting am 7. April erfolgreich – 16 Teilnehmer nahmen das Online-Treffen mit Experten dankbar an

    Das 1. Web-Meeting fand am 7. April mit 16 Teilnehmern statt. Kurz und knackig stellten Hajo Rosenbock vom TKH und Ralf Thomas vom Lehrter SV ihre Maßnahmen zur Kommunikation in der Krise sowie ihre alternativen Angebote trotz Kontaktverbot vor. Im Anschluss blieb bei diesem 45-minütigen Meeting über “ZOOM“ Zeit für viele individuelle Fragen der teilnehmenden Vereine, von GEMA-Gebühren für Onlineangebote bis Nutzung der Sporträume in Hannover.

    Im Nachgang erhielten die Teilnehmer die vorgestellten hilfreichen Links noch einmal per Mail und ergänzend Antworten auf die gestellten Fragen:

    Unterstützungsleistungen:

    Unterstützungsangebote LSB Nds.: Förderung von online Sportangeboten

    Lotto-Sport-Stiftung: Notfallfonds

    Aktion Mensch: Förderung von Assistenzdiensten

    Gesellschaft für Außerordentliche Zusammenarbeit – Projekte: Mikroförderung

    Weitere hilfreiche Links:

    LSB Nds. – Corona News

    Vibbs – Fragen & Antworten um die aktuelle Situation

    LSB Nds. – Angebote und Ideen von Vereinen in Nds.

    Links zur Beantwortung der gestellten Fragen:

    Gema-Gebühren

    Nutzung SLZ Hannover

    Mögliche Beschäftigung von Freiwilligendienstlern

    Zu möglichen Sportangeboten in den Sommerferien können wir aktuell keine hilfreiche Aussage treffen. Auch wir warten hier auf die offiziellen Infos des Ministeriums und werden zeitnah informieren.

    Zu weiteren aktuellen Fragestellungen stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch und auch per Mail zur Verfügung, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

    Weitere Web-Meetings sind außerdem in Planung.

  • Übungsleiter-C-Ausbildung jetzt auch online möglich

    Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Deshalb war der SBB die letzten Wochen niedersachsenweit mit Kollegen aus der Bildung in Kontakt und hat alternative Möglichkeiten für die Übungsleiter-Ausbildung ausgearbeitet.

    So konnten 18 Teilnehmer am vergangenen Mittwoch den ÜL-C-Grundlehrgang online beenden. Der erste Teil des Grundlehrgangs konnte im Februar noch gemeinsam in der Akademie des Sports in Hannover stattfinden. Der zweite Teil war für Mitte März geplant und konnte aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht mehr in der Präsenz durchgeführt werden. Mit dem Abschluss der digitalen Alternative können die Teilnehmer nun die Erlangung ihrer ÜL-C-Lizenz weiter verfolgen.

     

    In den nächsten Wochen werden weitere Spezial-Angebote im Blended-Learning-Format zum ÜL-C-Grund- und Aufbaulehrgang angeboten:

    • ÜL-C-Aufbaulehrgang:     22.04. – 20.05.2020
    • ÜL-C-Grundlehrgang:      29.04. – 27.05.2020

    Die Termine beziehen sich auf die Online-Phase, die 20 Lerneinheiten und damit 50% des Grundlehrgangs abdeckt. Diese Online-Phase ist ein niedersachsenweites Angebot. In einem vorgegebenen Zeitraum von vier Wochen können die Inhalte zuhause selbstständig und in freier Zeiteinteilung auf dem online-Sportcampus erarbeitet werden. Ein Referenten-Team begleitet die Seminargruppe und ist für Fragen auf dem Campus da. Die übrigen 20 Lerneinheiten des Lehrganges werden in einer späteren Präsenz-Phase ergänzt. Dafür werden, sobald dieses wieder möglich ist, einige Termine zur Auswahl (verteilt in Niedersachsen) angeboten werden. Technische Voraussetzung zur Teilnahme ist lediglich ein PC mit aktuellem Internetbrowser und Internetzugang.

    Die Teilnahmegebühr beträgt in diesem Sonderfall jeweils 60,00 € und gilt für den gesamten Lehrgang, beinhaltet also sowohl die Online- als auch die Präsenzphase. Teilnahmematerialien werden für diesen Lehrgang digital zur Verfügung gestellt.

    Anmeldungen sind zentral im BildungSportal des LSB Niedersachsen unter folgendem Direktlink möglich:

  • Web-Meeting zu aktuellen Themen am 7. April um 16:15 Uhr Mitgliederkommunikation & alternative Vereinsangebote in Zeiten der Corona-Pandemie

    Als Ergänzung zu den aktuellen Unterstützungsangeboten findet am Dienstag, den 7. April von 16:15 bis 17:00 Uhr ein Web-Meeting statt. Als Experten stehen Ralf Thomas (Geschäftsführer Lehrter SV) und Hajo Rosenbrock (geschäftsführender Vorstand TK Hannover) in dem Web-Meeting mit guten Beispielen aus ihren Vereinen parat.

    Im Talk mit den beiden Geschäftsführern aus Großsportvereinen geht es unter anderem um die Verhinderung von Mitgliederkündigungen oder Beitragsrückforderungen und die aktuelle Situation dazu.

    Außerdem Thema: Wie funktioniert Gemeinschaft im Verein auch in Zeiten von Kontaktverbot und räumlicher Distanz? Hier gibt es Ideen für alternative Angebote im sportlichen Bereich, aber auch darüber hinaus, um die Mitglieder bei Laune zu halten.

    Beispiele für alternative Vereinsangebote in den Rubriken Hilfsangebote, Sportangebote, Unterhaltung, Angebote für Kinder und Bildung veröffentlicht der LSB Niedersachsen außerdem auch auf seiner Homepage.

     

    Mit der Anmeldung erhalten interessierte Vereinsvertreter den Zugangslink zu dem Web-Meeting via „ZOOM“ und können ihre Fragen und Beiträge per Chatfunktion in das Treffen einbringen.

     

    ANMELDUNG zum Web-Meeting bis 6. April

    Anika Brehme

    a.brehme@ssb-hannover.de

     

    Foto: Ameen, Pixabay

  • Schwierige Zeiten für Sportvereine – SSB verschiebt Einzug des Jahresbeitrags auf 20. April

    Die aktuelle Situation ist für viele Vereine keine leichte, insbesondere der Wegfall der regelmäßigen Sportangebote, in welcher Form auch immer. Die Sportorganisation, insbesondere der Landessportbund ist mit dem Land Niedersachsen und unterschiedlichen Institutionen im Gespräch, wie Sportvereine in die verschiedenen Hilfsprogramme aufgenommen werden können.

    Der LSB hat am 1. April eine Umfrage unter allen niedersächsischen Sportvereinen gestartet, um einen Überblick zu erhalten, wie die Situationen in den einzelnen Vereinen aussieht. Sie sollten dazu eine Mail an die gemeldete Vereinsmailadresse erhalten haben. Bitte beteiligen Sie sich an dieser Umfrage. Wir hoffen anschließend einen Überblick zu haben, in welchem Umfang Vereine in eine kritische, finanzielle Lage kommen bzw. gekommen sind.

    Schließlich empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob Sie für Ihren Sportverein Fördergelder in Bundes- oder Landes-Hilfsprogrammen beantragen können. Nach einer uns seit 1.April vorliegenden Information des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung können Sportvereine von den aktuellen Landesprogrammen „Covid 19 Kleine Unternehmen“ und „Covid 19 Kleinstunternehmen“ dann profitieren, wenn sie wirtschaftlich am Markt tätig sind. Anträge können bei der NBank unter www.nbank.de gestellt werden.

    Wie Sie sicherlich wissen, wird mit dem Mitgliedsbeitrag in gemeinnützigen Vereinen kein „Leistungsanspruch“ begründet, im Gegensatz zum normalen Wirtschaftsleben. Das ist auch die Grundlage, warum Sie als Verein einen Anspruch auf die festgelegten Beiträge ihrer Mitglieder haben, obwohl der Sportbetrieb eingestellt ist. Wir wissen, dass die Mitglieder das häufig anders sehen und können da alle nur an die Mitglieder appellieren, sich solidarisch zu zeigen und den Beitrag zu bezahlen.

    Ähnlich verhält es sich mit dem Beitrag der Vereine an Landes- und Stadtsportbund. Die von uns kürzlich gestellte Rechnung für den Jahresbeitrag fußt auf der jeweiligen Mitgliedermeldung im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung und nicht auf evtl. weiteren „Geschäftsfeldern“. Insofern bitten wir auch um ihre Solidarität mit der Sportorganisation, die sich auch jetzt in dieser schwierigen Zeit für Sie einsetzt.

    Der Stadtsportbund hat zwischenzeitlich entschieden, den Beitragseinzug auf den 20. April zu verschieben.

    Sollte für Ihren Verein ein Liquiditätsengpass zu diesem Zeitpunkt bestehen, können wir gerne einen Zahlungsaufschub gewähren. Bitte teilen Sie uns für diesen Fall mit, ob Sie davon Gebrauch machen möchten und wann es Ihnen voraussichtlich möglich sein wird, den Beitrag zu bezahlen. Auch über eine Ratenzahlung können wir gerne sprechen.

    Bitte kommen Sie auch gerne auf uns zu, wenn Sie an anderer Stelle konkreten Unterstützungsbedarf haben.

     

    Foto: Pixabay, Steve Buissinne

  • „kafi Sportslodge“ ehemals Kaiser Center – SSB bezieht Stellung zu geplantem Abriss

    Wie auch im Sportentwicklungsplan der Stadt Hannover festgehalten, hat der Stadtsportbund wiederholt darauf hingewiesen, dass es in der Stadt nicht ausreichend gedeckte Sportflächen gibt. Glücklicherweise werden die bestehenden Schulsporthallen nach und nach saniert, verschärfen aber während der Sanierungsphase die Situation. Der Neubau von großen Sporthallen wird vom Stadtsportbund ausdrücklich begrüßt und lindert insbesondere den Fehlbedarf für den Wettkampfbetrieb in Sportarten wie Handball, Fußball oder Hockey.

    Die Entwicklung und der Ausbau des Sports für Angebote im Senioren- und Gesundheitssport sind nach wie vor kaum möglich, da die kleineren und mittleren Schulsporthallen keine ausreichenden bzw. zusätzlichen Kapazitäten bieten. Auch für andere, eher breitensportlich ausgerichtete Sportarten, fehlt es an Hallenzeiten.

    Einige Vereine haben in der Vergangenheit durch die Errichtung eigener Sporthallen ihren Fehlbedarf reduziert. Insbesondere Tennishallen, aber auch Sporthallen für den allgemeinen Sportbetrieb, sind gebaut worden. Ohne die privaten Hallen und Sportanlagen ist der bisherige Umfang des Sportangebots sowohl für den organisierten als auch den privaten Sport nicht ansatzweise aufrecht zu erhalten.

    Mit der Schließung und dem vorgesehenen Abriss der „kaifi Sportslodge“ verliert Hannover eine vielseitige und zentral gelegene Sportstätte. Die dort möglichen Sportangebote sind an anderer Stelle nicht aufzufangen. Der Wegfall würde die Sportlandschaft ein Stück ärmer machen, nicht nur für den organisierten Sport, sondern auch für die Schulen und vielen anderen Sport treibenden Bürger.

    Der Stadtsportbund setzt sich dafür ein, alle planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um an dieser oder einer adäquaten Stelle in Hannover die voraussichtlich wegfallenden Sportmöglichkeiten zu erhalten oder neu zu errichten. Nur Rat und Verwaltung haben die Handhabe im Rahmen des Baurechts, Auflagen an den Investor zu machen. Als Träger öffentlicher Belange unterstützt der Stadtsportbund solche Bemühungen.