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Autor: ipr

  • Weihnachtsgeschenk für Sportverletzte

    Auch in diesem Jahr bietet die Sporthilfe Niedersachsen finanzielle Unterstützung an, um verletzten Sportler:innen mit einem Weihnachtsgeschenk eine kleine Freude zu bereiten.

    Suchen Sie eine kleine Aufmerksamkeit für das durch einen Sportunfall verletzte Vereinsmitglied aus, das über Weihnachten im Krankenhaus verbringen muss, und überreichen Sie das Geschenk persönlich. Bis zu 60 € werden dem Verein durch die Sporthilfe erstattet.

    INFORMATIONEN

  • SSB vernetzt Großsportvereine in Web-Meeting zur aktuellen Lage

    Am 20. April fand ein erstes Web-Meeting mit den 16 größten Sportvereinen in Hannover sowie Vertretern aus Präsidium und Geschäftsstelle des SSB statt. Neben den aktuellen Herausforderungen wurde sich auch zu möglichen Hindernissen bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebes ausgetauscht.

    Die Vernetzung half auch, schon gut erprobte Praxis von aktuellen Angeboten für die Mitglieder zu teilen und die konkreten Unterstützungswünsche zu formulieren.

    Michael Rabe, Vizepräsident des SSB, bedankte sich für die vielen Anregungen. „Das nehmen wir mit in die Gespräche mit Politik und Verwaltung und schauen, wo wir konkret für Entlastungen sorgen können.“

    Ein weiteres Treffen wurde bereits für Anfang Mai terminiert, wenn die neuen Vorgaben des Ministeriums zu Lockerungen im Sport veröffentlicht sind.

    Der DOSB müsse daher nun zeitnah einen Handlungskatalog mit den Spitzenverbänden erarbeiten, damit es eine bundesweit einheitliche Praxis in den Sportvereinen gebe. Am 22. April will der LSB mit dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport über die Ergebnisse der ersten landesweiten LSB-Vereinsbefragung zu den finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf Sportvereine und ein daraus ggfs. resultierendes zusätzliches Förderprogramm für diese diskutieren.

  • Experten-Sprechstunde online

    SSB schafft Plattform für Ihre vereinsrechtlichen Fragen in Zeiten von Corona

    In der aktuellen Ausnahmesituation möchte Ihnen der Stadtsportbund die Möglichkeit geben, Ihre vereinsrechtlichen Fragestellungen in mehreren Online-Sprechstunden an Christian Goergens, Rechtsanwalt und Vereinsrechtsexperte, zu richten.  

    In einem Zoom-Meeting wird er an drei Terminen zu unterschiedlichen Schwerpunkten Auskunft geben und Ihre individuellen Fragen beantworten:

    Donnerstag, 30. April 2020, 17:00 – 18:00 Uhr: Von der Mitgliederversammlung bis zur Vorstandssitzung. Alles rund um die vereinsinterne Abstimmung und Beschlussfassung. ANMELDUNG

    Dienstag, 5. Mai 2020, 17:00 – 18:00 Uhr: Bezahlte Mitarbeit in Zeiten des Sportverbots: Honorartrainer, Übungsleitervergütungen, Minijob, Ehrenamtspauschale. Was gibt es zu beachten? ANMELDUNG

    Donnerstag, 7. Mai 2020, 17:00 – 18:00 Uhr: Rund um den Sportbetrieb und die Anlage: Was ist mit der neuen Allgemeinverfügung wieder erlaubt? Was ist zu beachten? ANMELDUNG

    Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme an dem Web-Meeting via „ZOOM“. Ihre Fragen und Beiträge können Sie per Chatfunktion in das Treffen einbringen. Benötigt wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit Kopfhörer/Lautsprecher. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.

     

    ANMELDUNG zum Web-Meeting jeweils bis zum Vortag unter dem jeweiligen Link oben.

     

    KONTAKT

    Anika Brehme

    a.brehme@ssb-hannover.de

  • 2. Web-Meeting am 27. April

    Experten aus Großsportvereinen teilen ihre Erfahrungen und geben Tipps

    Nach dem Erfolg des ersten Online-Treffens in der vergangenen Woche und als Ergänzung zu den aktuellen Unterstützungsangeboten findet am Montag, den 27. April von 16:15 bis 17:00 Uhr ein zweites Web-Meeting statt. Als Experten stehen diesmal Mareike Wietler vom VfL Eintracht Hannover sowie Frank Feldmann von Hannover 96 für Praxisanregungen und Rückfragen zur Verfügung. 

    Im Gespräch mit den beiden Geschäftsführern aus Großsportvereinen geht es unter anderem um die Verhinderung von Mitgliederkündigungen oder Beitragsrückforderungen und die aktuelle Situation dazu.

    Außerdem Thema: Wie funktioniert Gemeinschaft im Verein auch in Zeiten von Kontaktverbot und räumlicher Distanz? Hier gibt es Ideen für alternative Angebote im sportlichen Bereich, aber auch darüber hinaus, um die Mitglieder bei Laune zu halten.

    Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme an dem Web-Meeting via „ZOOM“. Ihre Fragen und Beiträge können Sie per Chatfunktion in das Treffen einbringen. Benötigt wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit Kopfhörer/Lautsprecher. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.

    ANMELDUNG zum Web-Meeting bis 26. April.

     

    KONTAKT

    Anika Brehme

    a.brehme@ssb-hannover.de

  • LSB Niedersachsen richtet Corona-Hotline ein!

    Der LandesSportBund Niedersachsen hat angesichts des Informationsbedürfnisses zu den Folgen der Corona-Krise eine „LSB-Hotline“ eingerichtet.

    Fragen rund um den Sportbetrieb in Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden werden dort beantwortet. Ab sofort sind Ansprechpartner von Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie Donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Bei Bedarf werden Sie zu einem Experten weiterverbunden.

    Die Vereine haben nun verstärkt ein Interesse daran, zu erfahren, wie es konkret weitergeht im Sport. Denn auch im Sport hängen Existenzen von geeigneten Maßnahmen ab. Hierzu laufen derzeit Gespräche. Mit der Politik sowie dem DOSB wird intensiv daran gearbeitet vernünftige Antworten zu finden und Maßnahmen vorzubereiten.

    Kontakt

    LSB Niedersachsen

    T 0511 1268-210

    www.lsb-niedersachsen.de

  • Sportminister Pistorius ist für Schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab Anfang Mai

    Im Rahmen einer Sonder-Sportministerkonferenz am Montag, den 20. April hat sich Sportminister Boris Pistorius für eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab Anfang Mai ausgesprochen, wenn der Verlauf der Corona-Pandemie sich nicht verschlechtert. Trainingsbetrieb im Berufs- und Leistungssport ist bereits seit einigen Wochen in Niedersachsen möglich.

    „Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle, allerdings kann der Sport- und Trainingsbetrieb aus meiner Sicht unter Maßgabe von bestimmten Regeln ab Anfang Mai stufenweise wieder erlaubt werden, wenn die Entwicklung der Pandemie es erlaubt,“ so Pistorius.

    Dies gelte vor allem, wenn das Sporttreiben an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum und auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfindet. Die bestehenden Abstands- und Hygienevorschriften müssen dabei konsequent eingehalten werden. Ein Wettkampfbetrieb mit Zuschauerinnen und Zuschauern sollte bis auf weiteres nicht gestattet werden. Sogenannte Geisterspiele ohne Zuschauer könnten gegen Ende Mai durchgeführt werden, wenn die Einhaltung strenger medizinischer Konzepte gewährleistet ist.

    Die Sportminister der Länder werden in den nächsten Tagen eine entsprechende Beratungsgrundlage verabschieden. Diese soll dann spätestens in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30. April einfließen, damit ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet wird. Umkleidekabinen sowie Gastronomiebereiche sollen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.

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    Foto: LSB NRW

  • LandesSportBund Niedersachsen informiert – Besteht während der Corona-Einschränkungen eine Beitragspflicht der Mitglieder?

    Wirkt sich die Einstellung des Sportbetriebs durch die Vereine auf deren Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus?

    Die Einstellung des Sportbetriebs wirkt sich aktuell nicht auf die Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus. Die Beiträge sind durch die jeweils zuständigen Organe festgesetzt worden und in dieser Höhe zu leisten. Sie dienen der Verwirklichung des Verbandszwecks und der Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebs. Im Übrigen sollte bedacht werden, dass die Beiträge für das gesamt Geschäftsjahr kalkuliert wurden. Über zukünftige Änderungen der Beiträge kann nur das Organ entscheiden, dass für die Festsetzung des Beitragsgemäß der Satzung zuständig ist.

    Darf der Verein Anfang April einen ungeminderten Monats- bzw. Quartalsbeitrag einziehen?

    Grundsätzlich darf der Verein den fälligen Beitrag in der von dem zuständigen Organ festgelegten Höhe zum Fälligkeitstermin von den Mitgliedern einziehen. Auch wenn aktuell der Spiel-, Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt ist. Zum einen ist noch nicht klar, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und wie lange das Verbot aufrecht erhalten bleibt. Im Übrigen deckt der Beitrag laufende Kosten ab, die der Verein weiterhin zahlen muss. Sollte es aufgrund des nicht stattfindenden Sportbetriebs zu Einsparungen kommen, können diese bei nächster Gelegenheit im Rahmen der Kalkulation der Beiträge an die Mitglieder weitergegeben werden. Derzeit dürfte es verfrüht sein, Minderungen festzulegen. Das gilt erst Recht, wenn nach der Satzung die Mitgliederversammlung über den Beitrag zu entscheiden hat und die aktuell nicht stattfinden kann. Denkbar ist zum Beispiel, dass mit der Einstellung des Sportbetriebs überhaupt keine Einsparungen auf Vereinsseite verbunden sind, wenn die Sportanlage von der Kommune kostenfrei überlassen wurde und für die Übungsleiter aufgrund ehrenamtlichen Engagements keine Kosten anfallen. Dann besteht auch kein Bedarf für eine Minderung des Beitrags.

    Absage von Kurs- oder Zeitmitgliedschaften: Sonderkündigungsrecht für Mitglieder? Recht auf Beitragsminderung?

    Einige Vereine sehen in ihren Satzungen Kurs- und Zeitmitgliedschaften vor. Oft handelt es sich dabei um eine Mitgliedschaft, die sich auf die Wahrnehmung bestimmter Angebote beschränkt. Allgemeine Mitgliedschaftsrechte wie das Stimmrecht werden vielfach ausgeschlossen. Insofern ist die Situation nicht vergleichbar mit einer ordentlichen aktiven oder passiven Mitgliedschaft. Die Situation dürfte eher mit dem Ausfall von Kursangeboten und Sportveranstaltungen vergleichbar sein. Da die Mitgliedschaft in erster Linie an den Leistungsaustausch anknüpft, könnte hier ein Sonderkündigungsrecht der Mitglieder bzw. eine Wegfall der Beitragspflicht in Frage kommen. Den Vereinen wird empfohlen, auf die Kurs- und Zeitmitglieder zuzugehen und um Verständnis für die besondere Situation zu werben. Gegebenenfalls lassen sich die Angebote nachholen, so dass bereits bezahlte Beiträge angerechnet werden können. Es gibt keine einheitliche Lösung, da vor dem Hintergrund der diversen Ausgestaltungen stets die Umstände des Einzelfalles betrachtet werden müssen.

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    Foto: Pixabay

  • 2. Web-Meeting am 27. April – Experten aus Großsportvereinen teilen ihre Erfahrungen und geben Tipps

    Nach dem Erfolg des ersten Online-Treffens in der vergangenen Woche und als Ergänzung zu den aktuellen Unterstützungsangeboten findet am Montag, den 27. April von 16:15 bis 17:00 Uhr ein zweites Web-Meeting statt. Als Experten stehen diesmal Mareike Wietler vom VfL Eintracht Hannover sowie Frank Feldmann von Hannover 96 für Praxisanregungen und Rückfragen zur Verfügung. 

    Im Gespräch mit den beiden Geschäftsführern aus Großsportvereinen geht es unter anderem um die Verhinderung von Mitgliederkündigungen oder Beitragsrückforderungen und die aktuelle Situation dazu.

    Außerdem Thema: Wie funktioniert Gemeinschaft im Verein auch in Zeiten von Kontaktverbot und räumlicher Distanz? Hier gibt es Ideen für alternative Angebote im sportlichen Bereich, aber auch darüber hinaus, um die Mitglieder bei Laune zu halten.

    Mit der Anmeldung erhalten interessierte Vereinsvertreter den Zugangslink zu dem Web-Meeting via „ZOOM“ und können ihre Fragen und Beiträge per Chatfunktion in das Treffen einbringen.

    Für die Teilnahme ist lediglich ein internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Laptop, Tablet) mit Lautsprecher/Kopfhörer erforderlich.

     

    ANMELDUNG zum Web-Meeting bis 26. April.

    Anika Brehme

    a.brehme@ssb-hannover.de

  • 1. Web-Meeting am 7. April erfolgreich – 16 Teilnehmer nahmen das Online-Treffen mit Experten dankbar an

    Das 1. Web-Meeting fand am 7. April mit 16 Teilnehmern statt. Kurz und knackig stellten Hajo Rosenbock vom TKH und Ralf Thomas vom Lehrter SV ihre Maßnahmen zur Kommunikation in der Krise sowie ihre alternativen Angebote trotz Kontaktverbot vor. Im Anschluss blieb bei diesem 45-minütigen Meeting über “ZOOM“ Zeit für viele individuelle Fragen der teilnehmenden Vereine, von GEMA-Gebühren für Onlineangebote bis Nutzung der Sporträume in Hannover.

    Im Nachgang erhielten die Teilnehmer die vorgestellten hilfreichen Links noch einmal per Mail und ergänzend Antworten auf die gestellten Fragen:

    Unterstützungsleistungen:

    Unterstützungsangebote LSB Nds.: Förderung von online Sportangeboten

    Lotto-Sport-Stiftung: Notfallfonds

    Aktion Mensch: Förderung von Assistenzdiensten

    Gesellschaft für Außerordentliche Zusammenarbeit – Projekte: Mikroförderung

    Weitere hilfreiche Links:

    LSB Nds. – Corona News

    Vibbs – Fragen & Antworten um die aktuelle Situation

    LSB Nds. – Angebote und Ideen von Vereinen in Nds.

    Links zur Beantwortung der gestellten Fragen:

    Gema-Gebühren

    Nutzung SLZ Hannover

    Mögliche Beschäftigung von Freiwilligendienstlern

    Zu möglichen Sportangeboten in den Sommerferien können wir aktuell keine hilfreiche Aussage treffen. Auch wir warten hier auf die offiziellen Infos des Ministeriums und werden zeitnah informieren.

    Zu weiteren aktuellen Fragestellungen stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch und auch per Mail zur Verfügung, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

    Weitere Web-Meetings sind außerdem in Planung.

  • Übungsleiter-C-Ausbildung jetzt auch online möglich

    Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Deshalb war der SBB die letzten Wochen niedersachsenweit mit Kollegen aus der Bildung in Kontakt und hat alternative Möglichkeiten für die Übungsleiter-Ausbildung ausgearbeitet.

    So konnten 18 Teilnehmer am vergangenen Mittwoch den ÜL-C-Grundlehrgang online beenden. Der erste Teil des Grundlehrgangs konnte im Februar noch gemeinsam in der Akademie des Sports in Hannover stattfinden. Der zweite Teil war für Mitte März geplant und konnte aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht mehr in der Präsenz durchgeführt werden. Mit dem Abschluss der digitalen Alternative können die Teilnehmer nun die Erlangung ihrer ÜL-C-Lizenz weiter verfolgen.

     

    In den nächsten Wochen werden weitere Spezial-Angebote im Blended-Learning-Format zum ÜL-C-Grund- und Aufbaulehrgang angeboten:

    • ÜL-C-Aufbaulehrgang:     22.04. – 20.05.2020
    • ÜL-C-Grundlehrgang:      29.04. – 27.05.2020

    Die Termine beziehen sich auf die Online-Phase, die 20 Lerneinheiten und damit 50% des Grundlehrgangs abdeckt. Diese Online-Phase ist ein niedersachsenweites Angebot. In einem vorgegebenen Zeitraum von vier Wochen können die Inhalte zuhause selbstständig und in freier Zeiteinteilung auf dem online-Sportcampus erarbeitet werden. Ein Referenten-Team begleitet die Seminargruppe und ist für Fragen auf dem Campus da. Die übrigen 20 Lerneinheiten des Lehrganges werden in einer späteren Präsenz-Phase ergänzt. Dafür werden, sobald dieses wieder möglich ist, einige Termine zur Auswahl (verteilt in Niedersachsen) angeboten werden. Technische Voraussetzung zur Teilnahme ist lediglich ein PC mit aktuellem Internetbrowser und Internetzugang.

    Die Teilnahmegebühr beträgt in diesem Sonderfall jeweils 60,00 € und gilt für den gesamten Lehrgang, beinhaltet also sowohl die Online- als auch die Präsenzphase. Teilnahmematerialien werden für diesen Lehrgang digital zur Verfügung gestellt.

    Anmeldungen sind zentral im BildungSportal des LSB Niedersachsen unter folgendem Direktlink möglich: