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Autor: Ann-Katrin Gehrmann

  • Aktiv für Geflüchtete. Antragsfrist 31. Oktober 2023

    Unter dem Motto „Sport verbindet Menschen – Aktiv für Geflüchtete“ bietet der Landessportbund Niedersachsen (LSB) ein umfassendes Hilfsprogramm, um bestehende Projekte und neu ins Leben gerufene Unterstützungsangebote der Vereine für Geflüchtete schnell und unbürokratisch umzusetzen. 

    Vereine können bis zu 6 Anträge auf jeweils eine Förderung von bis zu 500 € stellen. Das Geld kann zum Beispiel für Kinderbetreuung, Materialien und Ausrüstung für Sportangebote, Ausgaben für Übersetzungen (Dolmetscher) und Sportkleidung für Geflüchtete verwendet werden. 

    Der SSB Hannover übernimmt die Budgetverteilung für die hannoverschen Vereine. Die Anträge können mithilfe des Antragsformulars direkt an den Stadtsportbund geschickt werden.

    Das Förderprogramm läuft Ende Oktober 2023 aus. Wir bitten daher alle Vereine, die noch einen Antrag auf Förderung stellen möchten, uns ihr Interesse bis zum 2. Oktober mitzuteilen. 

    INFORMATIONEN & BEANTRAGUNG

    KONTAKT
    Ann-Katrin Gehrmann
    T 0511 1268-5313
    a.gehrmann@ssb-hannover.de

     

  • Aktiv für Geflüchtete. LSB erhöht Fördertopf um 150.000 €

    Seit März 2022 läuft das Förderprogramm „Aktiv für Geflüchtete“. Der LSB Niedersachsen stellt bis Ende November 2022 weitere 150.000 € bereit. Die Erweiterung bezieht sich auf die Mitgliedsbeiträge und individuelle Sportausrüstung. 

    Mitgliedsbeiträge

    • bis zu 25 Vereinsmitgliedschaften pro Verein
    • Übernahme auf 10 € pro Person und Monat gedeckelt
    • und vieles mehr

    Individuelle Sportausrüstung

    • max. 3.000 € pro Verein
    • max. 250 € pro Person
    • und vieles mehr

    Fristende ist jeweils der 20. November 2022.

    INFORMATIONEN & ANTRÄGE

    KONTAKT
    LSB Niedersachsen
    Robert Gräfe
    T 0511 1268-184
    rgraefe@LSB-Niedersachsen.de

  • Antrag auf Sportgeräteförderung 2022

    Noch bis zum 30. April 2022 können Vereine maximal drei Anträge auf Sportgeräteförderung stellen.

    Bezuschusst werden nur Geräte, die zur Ausübung einer Sportart nötig und transportabel, d. h. nicht mit dem Boden oder der Wand verankert sind. Dabei muss das Sportgerät mindestens einen Einkaufswert von 500,00 € betragen.
    Sportgeräte, die vor Erhalt der Eingangsbestätigung gekauft oder bestellt wurden, können nicht gefördert werden.

    Der Stadtsportbund beteiligt sich mit maximal zwei Drittel und höchstens 1.000 € des Kaufpreises. Insgesamt steht dem Stadtsportbund 35.000 € Gesamtförderung in diesem Jahr zur Verfügung.

    ANTRAGSFORMULAR

    KONTAKT
    Auszubildende
    Ann-Katrin Gehrmann
    T 0511 1268-5321
    a.gehrmann@ssb-hannover.de