Backup-SSB

Autor: A.Plenz@SSB-Hannover.de

  • Antragstellung noch bis 15. August möglich!

    Nutzen Sie ein letztes Mal die komfortable Fördersituation durch zusätzliche Mittel des Landes Niedersachsen!!!

    Wir möchten an die Frist zur Abgabe von Anträgen zur Sportstättenbauförderung 2022 erinnern und gleichzeitig dazu ermutigen, die mutmaßlich letzte zuverlässige Chance auf maximale Förderung wahrzunehmen.

    Eine vom LSB Niedersachsen in Auftrag gegebene Studie der Bertelsmann Stiftung erfasste 2018 einen katastrophalen Sanierungsstau bei Vereinssportstätten in Niedersachsen. Auf dieser Basis legte das Land Niedersachsen ein zusätzliches Förderprogramm auf, das den niedersächsischen Sportvereinen noch bis 2022 mit jährlich zusätzlichen 5 Millionen € unter die Arme greifen will. Daher sind wir seit Inkrafttreten des Programms 2019 bereits seit drei Förderjahren in der Lage, jedem förderfähigen Sportstättenbauantrag die maximale Förderung von 30 % bzw. 35 % (Bestandsentwicklungsmaßnahmen) zu bewilligen.

    Für umfangreiche Baumaßnahmen mit kalkulierten Kosten über 25.000 € ist vor Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich.

    ALLGEMEINE INFORMATIONEN & ANTRAGSTELLUNG

     

  • Online-Experten-Sprechstunde. Übungsleiterzuschüsse (bis 31. Mai) richtig beantragen

    Am 26. Mai 2021, 18:00 Uhr erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um bis zum 31. Mai 2021 Ihre Übungsleiterzuschüsse über das Intranet des LSB zu beantragen.

    Wir geben Antworten auf diese Fragen:

    1. Welche Förderer stehen hinter den Zuschüssen?
    2. Welche Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein?
    3. Welche Richtlinien sind zu beachten?
    4. In welchem Zusammenhang müssen ÜL/T ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
    5. Welche Besonderheiten ergeben sich durch die Coronapandemie?
    6. Wie ist die Vorgehensweise im Intranet?

    Anmeldungen richten Sie bitte unter Angabe Ihres Namens und Vereins bis zum 24. Mai an Angela Plenz unter a.plenz@ssb-hannover.de

     

     

  • Online-Experten-Sprechstunde „Mitgliederversammlung“

    Verschobene Mitgliederversammlungen, auslaufende Amtszeiten des Vorstands, Online-Mitgliederversammlungen, elektronische Abstimmung: viele neuartige Szenarien und damit verbundene Fragen, die Sportvereine sich im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen.

    Der Rechtsanwalt Christian Goergens gibt in einer Online-Experten-Sprechstunde: Mitgliederversammlung

    am Montag, den 16. November 2020 von 17:00  bis 18:30 Uhr

    einen Überblick über die Rechtslage sowie (aktuelle) Möglichkeiten und steht für Fragen der Sportvereine zur Verfügung.

    ANMELDUNG

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme an dem Web-Meeting via „ZOOM“. Ihre Fragen und Beiträge können Sie per Chatfunktion in das Treffen einbringen. Benötigt wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit Kopfhörer/Lautsprecher. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.

    Anmeldung zu den Sprechstunden ist jeweils bis zum Vortag unter dem jeweiligen Link oben möglich.

    Bei Fragen oder für technischen Support steht Anke Janke am entsprechenden Tag per Mail oder telefonisch bis 17:55 Uhr zur Verfügung.

    KONTAKT

    Anke Janke

    a.janke@ssb-hannover.de