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Autor: A.Plenz@SSB-Hannover.de

  • Sportstättenbau. 5. Mal in Folge keine Kürzungen der Förderungen

    Seit 2019 können in 2023 zum fünften Mal in Folge alle beim Stadtsportbund eingereichten Sportstättenbauanträge mit der maximal möglichen Förderung aus dem Topf des LSB Niedersachsen bedient werden. So wurden in diesen Tagen knapp 300.000 € für 26 Sportstättenbaumaßnahmen zur Umsetzung in 2023 bei maximaler Förderung in Höhe von 30 % bzw. 35 % bewilligt.

    „Eine sehr erfreuliche, aber unerwartete Entwicklung angesichts pessimistischer Signale in den vergangenen Wochen und Monaten. Unser Dank hierfür gilt allen Verantwortlichen beim LSB Niedersachsen, die sich für eine Umschichtung von Mitteln aus dem 30-Mio.-€-Förderprogramm eingesetzt haben, um diese zur Unterstützung der energetischen Baumaßnahmen aus dem Sportstättenbauförderprogramm zu nutzen. Dadurch konnte es gelingen, alle für eine Zuwendung beantragten Baumaßnahmen in gewünschter maximaler Höhe zu fördern“, erläutert der zuständige SSB-Vizepräsident Claus Schacht.

    Dies macht Hoffnung darauf, auch in Zukunft mit komfortabler Unterstützungsleistung rechnen zu können. Insofern möchten wir dazu ermuntern, Sanierungsmaßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben, aber auch neue Bauprojekte auf den Weg zu bringen. Frei nach dem Motto und sportlichen Ansatz: „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!“

    Insbesondere für komplexe umfangreiche Baumaßnahmen mit kalkulierten Kosten über 25.000 € braucht es einen langen Vorlauf und ist vor Antragstellung zur Förderung 2024 ein Beratungsgespräch beim Sportbund erforderlich.

    Aus technischen Gründen ist eine Abrufung der bewilligten Förderung erst ab dem 17. April im Förderportal des „lsb-net“ (Intranet) möglich und durchführbar. Änderungsmitteilungen können voraussichtlich ab dem 24. April über das Portal angezeigt und bei Bedarf der Finanzierungsplan dann geändert werden. Die Möglichkeit zur Eingabe der Endabrechnung im Sinne eines Verwendungsnachweises wird nicht vor Herbst 2023 zur Verfügung stehen.

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    Angela Plenz
    T 0511 1268-5311
    a.plenz@ssb-hannover.de

  • Übungsleiterzuschüsse 2023. Beantragung ab 15. März im LSB-Net möglich!

    Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter:innen (ÜL) und Trainer:innen (T) im Jahr 2023 Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie von der Stadt Hannover beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai 2023 die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im LSB-Net (Intranet) freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.

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    Angela Plenz
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  • LSB Podcast Kompakt Spezial. Förderprogramm Energiekostenzuschüsse

    Der aktuelle 12-minütige LSB-Podcast beleuchtet und erklärt das 30-Mio.- €-Förderprogramm des Landes Niedersachsen zur Unterstützung des organisierten Sports in der Energiekrise. Im Gespräch mit LSB-Abteilungsleiterin Christa Lange und Natascha Rahnfeld-Wolters, für Antragsbearbeitung zuständig, werden die drängendsten Fragen rund um Förderprogramm und Antragstellung im LSB-Förderportal  beantwortet.  

    ZUM PODCAST

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    LSB Niedersachsen
    Dr. Holger Fuhrmann
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  • 30 Mio € Finanzhilfe in der Energiekrise. Antragstellung im LSB-Förderportal angelaufen

    Seit der Freischaltung am 16. Januar gingen im LSB-Förderportal niedersachsenweit 450 Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten ein. Aus dem SSB Hannover beantragten allerdings bislang erst 11 Vereine einen Zuschuss im Umfang von insgesamt 107.850 €. Generell ist eine Erstattung von bis zu 70 % der von Oktober 2022 bis einschließlich September 2023 kalkulierten (prognostizierten) Energiekostensteigerung möglich. Vergleichswert hierfür ist die letzte bis zum 1. Oktober 2022 gültige Jahresrechnung. Für eine rasche und unkomplizierte Antragstellung wurde Wert darauf gelegt, das Förderprogramm mit extrem anwenderfreundlicher Handhabung auszugestalten. Bei den bislang eingereichten Anträgen waren Nachbesserungen daher nur in Einzelfällen nötig.

    ZUM FÖRDERPORTAL

    INFORMATIONEN FÖRDERPROGRAMM

    PRESSEINFORMATION Nds. Ministerium Inneres & Sport

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    LSB Niedersachsen
    Dr. Holger Fuhrmann
    enkzu@lsb-niedersachsen.de

     

  • Vereine bestätigen ÜL-Zuschüsse 2022 fristgerecht

    Alle Vereine bestätigten fristgerecht die Verwendung der gezahlten Übungsleitendenzuschüsse 2022 bis zum Stichtag am 31. Januar 2023 im Intranet des LSB Niedersachsen. Lediglich fünf der 160 Vereine konnten die Förderung nicht komplett verwenden und müssen diese teilweise zurückzahlen. Von insgesamt 730.368 € Förderung durch den LSB und die Stadt Hannover gehen daher 3.750 € zurück in den Topf.

    Ab dem 15. März 2023 wird das Portal im LSB-Intranet zur Antragstellung der ÜL-Zuschüsse 2023 unter dem Karteireiter „ÜL/T Bezuschussung“ wieder freigeschaltet. Anträge auf Förderung müssen dort dann bis spätestens 31. Mai 2023 eingegeben sein.

     

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  • Übungsleiterzuschüsse 2022. Rückzahlungen vermeiden!

    Insgesamt  730.958 € Übungsleiterförderung zahlt der SSB Hannover an Mitgliedsvereine aus, die im Jahr 2022 einen Antrag auf ÜL-Förderung gestellt haben. Die Überweisung der 2. Rate ist am 19. Dezember vorgesehen.

    LSB Niedersachsen sowie Stadt und Region Hannover stellten hierfür die finanziellen Mittel zur Verfügung. ACHTUNG: Deren Verwendung muss im LSB-Intranet zwischen dem 20. Dezember 2022 und dem 31. Januar 2023 durch die geförderten Vereine bestätigt werden – entweder im Rahmen der Bestandserhebung 2023 oder separat über die ÜL/T-Funktion.

    Die Freischaltung hierfür beginnt am 20. Dezember und endet mit Ablauf des 31. Januar 2023 um 24 Uhr. Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt – eine Bestätigung der Mittelverwendung ist nach dem 31. Januar definitiv nicht mehr möglich.

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  • Strukturentlastungspaket Stadt Hannover. Erste Gespräche zur Photovoltaik-Partnerschaft mit enercity

    In ihrem angekündigten Energieentlastungspaket für gemeinnützige Vereine hatte die Stadt Hannover im Oktober u. a. eine Photovoltaik-Partnerschaft mit Energieversorger enercity in Aussicht gestellt. Zur Konkretisierung des Vorhabens sind mittlerweile Gespräche und erste Prüfungen erfolgt. Ziel ist eine rasche Entlastung unserer Vereine durch finanzielle Unterstützung beim Stromverbrauch. Dennoch braucht es zur Ermittlung sinnvoller Rahmenbedingungen und einer konkreten Ausgestaltung noch belastbare Modellrechnungen, die in den kommenden Wochen vorgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass spätestens im Januar 2023 ein Konzept erstellt ist, das wir gemeinsam mit der Stadt Hannover und enercity vorstellen können. Damit alle Vereine zu gegebener Zeit von einer optimalen Nutzung profitieren können, bitten wir darum, in der Zwischenzeit von einer Kontaktaufnahme zu enercity abzusehen.Die Ausgestaltung aller weiteren Themen des Entlastungspakets wie der Nothilfetopf für insolvenzgefährdete Vereine sowie die Bereitstellung von Förderung für Mikroinvestitionen bedürfen noch der finalen Ausarbeitung. Wir informieren über unsere Kanäle, sobald aktuelle Informationen zur Verfügung stehen.

    PRESSEMITTEILUNG STADT HANNOVER von Anfang Oktober

     

     

  • Auszahlung in dieser Woche

    Die Übungsleiterzuschüsse 2022 stehen zur Ausschüttung bereit. Eine Information über die Höhe der zu erwartenden Förderung geht den Vereinen bis Ende der Woche per Rundmail, die ausgedruckt als Beleg für die Buchhaltung zu verwenden ist, zu.

    Die Auszahlung der 1. Rate erfolgt ebenfalls bis Ende der Woche.

  • Sportstättenbauförderung 2023. Neue Antragsfristen & erweiterte Förderung

    Seit dem 23. Mai müssen Anträge auf Sportstättenbauförderung ausschließlich digital über das Förderportal im LSB-Intranet gestellt werden. Das neue Verfahren bringt zahlreiche vorteilhafte Änderungen mit sich, die eine Anpassung der Antragsfristen sinnvoll machen. Neue Frist für Anträge mit einem Gesamtvolumen ab 25.000 € ist der 15. September und für Anträge bis 25.000 € der 15. November für eine Förderung im Folgejahr.

    Der Herstellung von Barrierefreiheit wird im Sinne des Masterplans Inklusion eine besondere Förderung zuteil. Wer seine Sportstätte barrierefrei umgestalten möchte, darf zukünftig mit bis zu 35 % Förderung rechnen.

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  • Übungsleiterzuschüsse 2022. Beantragung ab 15. März im Intranet möglich!

    Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter (ÜL) und Trainer (T) im Jahr 2022 Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie von der Stadt Hannover beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai 2022 die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im Intranet freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.

    Im Rückblick auf die Mittelverwendung im vergangenen Jahr zeigte sich trotz coronabedingter Einschränkungen des Sportbetriebs bei den meisten Vereinen eine relativ stabile Situation. Von insgesamt 178 Vereinen, die im Jahr 2021 ÜL-Zuschüsse beantragt hatten, konnten lediglich 19 die Förderung nicht oder nicht komplett verwenden. 

    INFORMATIONEN

    Online-Experten-Sprechstunde. Übungsleiterförderung

    Worauf grundsätzlich zu achten ist, um die zugewiesene Förderung optimal zu nutzen, wird neben weiteren Aspekten am 25. April 2022 in unserem Online-Seminar zur Übungsleiterförderung vorgestellt. Anmeldungen zum Seminar sind auch kurzfristig möglich.

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