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Autor: A.Plenz@SSB-Hannover.de

  • Übungsleiterzuschüsse 2024. Am Nikolaustag 2. Rate ausgezahlt

    Insgesamt  692.315 € Übungsleiterförderung zahlt der SSB Hannover an Mitgliedsvereine aus, die im Jahr 2024 einen Antrag auf ÜL-Förderung gestellt haben. Die 2. Rate wurde am 6. Dezember ausgezahlt.

    LSB Niedersachsen sowie Stadt und Region Hannover stellten hierfür die finanziellen Mittel zur Verfügung.

    ACHTUNG!

    Die Verwendung der Zuschüsse muss im LSB-Net zwischen dem 20. Dezember 2024 und dem 31. Januar 2025 durch die geförderten Vereine bestätigt werden – entweder im Rahmen der Bestandserhebung 2025 oder separat über die ÜL/T-Funktion.

    Die Freischaltung hierfür beginnt am 20. Dezember und endet mit Ablauf des 31. Januar 2025 um 24 Uhr.

    Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt – eine Bestätigung der Mittelverwendung ist nach dem 31. Januar definitiv nicht mehr möglich.

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    Angela Plenz
    T 0511 1268-5311
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  • Übungsleiterzuschüsse 2024. Auszahlung 1. Rate in dieser Woche!

    Eine Information über die Höhe der Förderung erhielten unsere Vereine Ende letzter Woche als Bewilligungsbescheid per Rundmail. Insgesamt werden durch LSB Niedersachsen sowie Stadt und Region Hannover knapp 692.000 € ausgeschüttet. Die Überweisung der 1. Rate sollte bis Ende der Woche auf den Bankkonten aller 180 Vereine eingegangen sein, die einen Antrag auf Übungsleiterbezuschussung gestellt haben.

    Eine Ausschüttung der 2. Rate folgt im Dezember 2024. Bitte nutzen Sie den Bewilligungsbescheid als Buchungsbeleg.

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  • Übungsleiter:införderung 2023. So vermeiden Sie Rückzahlungen!

    Übungsleiterinnen und Übungsleiter spielen im Vereinsleben eine tragende Rolle. Ohne ihr Engagement ließe sich das vielfältige Sportangebot für Jung und Alt nicht aufrechterhalten. Insgesamt  696.522 € Übungsleiter:införderung zahlt der SSB Hannover an Mitgliedsvereine aus, die im Jahr 2023 einen Antrag auf ÜL-Förderung gestellt haben. Die zweite Rate für 2023 wurde am 14. Dezember ausgezahlt.

    Der LSB Niedersachsen sowie die Stadt und Region Hannover stellten hierfür die finanziellen Mittel zur Verfügung. ACHTUNG. Damit Zuschüsse nicht später wieder zurückgezahlt werden müssen, gilt es einen wichtigen Termin zu beachten: Bis spätestens 31. Januar 2024 sind die Vereine verpflichtet, ihre Mittelverwendung im LSB-Net online zu bestätigen – entweder im Rahmen der Bestandserhebung 2024 oder separat über die ÜL/T-Funktion. Nach dem 31. Januar ist dies definitiv nicht mehr möglich. Dabei ist auch darüber Rechenschaft abzulegen, in welcher Höhe die Zuschüsse verwendet, also an die Übungsleitenden gezahlt wurden.

    WICHTIG. Ausgezahlte Förderungen dürfen nur für solche Übungsleitenden (ÜL) geltend gemacht werden, die bei Antragstellung namentlich in der ÜL-Bezuschussungsliste aufgeführt worden sind. Für Übungsleitende, die nicht in der ÜL-Bezuschussungsliste stehen, haben Vereine dagegen keinen Anspruch auf Förderung. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass alle in dieser Liste genannten Übungsleitenden auch Zuschüsse erhalten haben müssen. 

    Die Stadt Hannover weist außerdem darauf hin, dass alle von ihr bezuschussten Übungsleitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ihrem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Vereine sollten auch auf eine gewissenhafte Buchführung achten. Denn Stadt und auch der Stadtsportbund prüfen stichprobenartig die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.       

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  • Sportstättenbau. Höhere Förderung für Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

    Förderanträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können seit dem 1. August 2023 mit Aussicht auf höhere Förderung und rasche Bewilligung über das Sportstättenbauförderportal im LSB-Intranet (lsb-net) gestellt werden. Zu verdanken ist dies zusätzlich bereitgestellter 8 Mio. € aus der 30-Mio.-€-Förderung des Landes Niedersachsen zur Entlastung der Sportvereine in der Energiekrise. Die zusätzlichen Fördergelder werden den regelhaften Kontingenten der Sportbünde nicht zugeordnet und sind insofern von den üblichen Antrags- und Bewilligungsfristen der Sportstättenbauförderung entkoppelt. 

    Alles Wesentliche im Überblick:

    1. Antragstellung vom 1. August 2023 bis 31. Oktober 2024 fortlaufend, solange Fördergelder zur Verfügung stehen
    2. Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (insgesamt maximal 200.000 € pro Antrag)
    3. Eine Bewilligung des Sportbundes darf unmittelbar nach inhaltlicher Prüfung durch den LSB erteilt werden (geschätzte Bearbeitungszeit 8 bis 10 Wochen)
    4. Wichtig: keine erhöhte Förderung für fossile Energieträger. Diese werden im Rahmen der regulären Sportstättenbauförderung mit einer Förderquote von 30 % als Bestandsicherung gefördert.
    5. Bei Photovoltaikanlagen wird eine Förderung nur auf die Eigenstromverbrauchsquote gewährt.
    6. Bei Anträgen ab 25.000 € ist eine Förderung nur möglich, wenn die Baumaßnahme im Rahmen einer vor der Antragstellung in Anspruch genommenen Energieberatung empfohlen wurde (Gutachten/Energiebericht erforderlich)!
    7. Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung der Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist damit ausgeschlossen!

    FAQ LSB-Förderung Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

    MERKBLATT LSB-Förderung regenerativer Energieerzeugung

     

    ALLGEMEINE INFORMATIONEN Sportstättenbau

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  • Übungsleiterzuschüsse 2023. Auszahlung 1. Rate in dieser Woche!

    Eine Information über die Höhe der Förderung erhielten unsere Vereine Anfang dieser Woche als Bewilligungsbescheid per Rundmail. Insgesamt werden durch LSB sowie Stadt und Region Hannover knapp 698.000 € ausgeschüttet. Die Überweisung der 1. Rate sollte bis Ende der Woche auf den Bankkonten aller 181 Vereine eingegangen sein, die einen Antrag auf Übungsleiterbezuschussung gestellt haben.

    Eine Ausschüttung der 2. Rate folgt im Dezember 2023. Bitte nutzen Sie den Bewilligungsbescheid als Buchungsbeleg.

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  • Sportstättenbauförderung 2024. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

    Eine Umsetzung von Sportstättenbaumaßnahmen benötigt grundsätzlich eine gute Vorbereitung in vielerlei Hinsicht. Denn ausreichend Vorlauf bei Planung und Konzeptionierung ist der Garant für eine erfolgreiche Antragstellung bei umfangreichen Projekten. Die LSB-Richtlinie zur Sportstättenbauförderung verknüpft daher Anträge für Baumaßnahmen ab 25.000 € mit einer verbindlichen Beratung durch Sportstättenbaubeauftragte in den jeweiligen Sportbünden. Damit die zeitliche Abfolge von Beratung und finaler Antragstellung im Förderportal rechtzeitig bis zum Ende der Antragsfrist am 15. September gelingen kann, bitten wir um Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungstermins bis spätestens 15. Juli 2023.

    Wer seine Sportstätte auf regenerative Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen und Solarthermieanlagen umstellen möchte, kann von einer Erweiterung der Richtlinie auf bis zu 35 % Förderung profitieren.

     

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  • e.coSport-Programm. Projektkoordination bleibt bei target GmbH

    35 hannoversche Sportvereine sind derzeit in das Beratungs- und Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Vereinsgebäuden und Sportstätten eingebunden oder stehen auf der Warteliste. So viele wie nie seit Einführung des e.coSport-Programms durch Stadt und Region Hannover im Jahr 2002! Vor diesem Hintergrund ist die Nachricht über eine Fortsetzung der Projektkoordination durch die erfahrene target GmbH eine äußerst erfreuliche.

    „Ein wichtiger Fokus der zukünftigen Beratungen wird sich auf die Prüfung zur Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien konzentrieren“, sagt Hela Brixius, die Sie wie bisher als Projektkoordinatorin e.coSport beraten wird. „Dafür braucht es ein gutes Zusammenwirken verschiedener technischer Faktoren und Voraussetzungen sowie gute Kenntnis der Kumulierbarkeit von Fördergeldern unterschiedlicher Förderprogramme.“ 

    Über die Aufnahme neuer Vereine in das e.co-Sportprogramm wird ab September 2023 in der nächsten Runde entschieden. Bitte beachten Sie, dass für eine Anmeldung zum e.coSport-Programm Angaben zu den Energieverbräuchen der letzten zwei Jahre erforderlich sind.

    INFORMATIONEN zum e.coSport-Programm für interessierte Vereine

    KONTAKT
    target GmbH, e.coSport-Projektkoordination
    Hela Brixius
    T 05151 4030997
    e.cosport@targetgmbh.de

     

  • Übungsleiterzuschüsse. 181 Vereine stellen Antrag auf Förderung!

    Mit Fristende 31. Mai 2023 stellten 181 hannoversche Vereine einen Antrag auf Übungsleiterbezuschussung. Demnach beantragten 21 Vereine mehr als im vergangenen Jahr einen Zuschuss zur Vergütung ihrer Übungsleiter:innen und Trainer:innen. Die Höhe der Förderung berechnet sich nach der zur Bestandserhebung gemeldeten Mitgliederzahl und der im lsb-net (Intranet) hinterlegten gültigen Übungsleiterlizenzen. Für eine optimale Förderung braucht es eine Lizenz je angefangene 100 Mitglieder.

    Der Bewilligungsbescheid wird in der zweiten Julihälfte an die Vereinsemailadresse versandt. Die Auszahlung der Förderung folgt in zwei Raten im Juli und Dezember.

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  • Übungsleiterzuschüsse 2023. Countdown läuft!

    Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter:innen (ÜL) und Trainer:innen (T) im Jahr 2023 Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie von der Stadt Hannover erhalten möchten, haben noch bis zum 31. Mai die Möglichkeit, ihren Antrag im LSB-Intranet zu stellen.

    Bis zum 31. Mai ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im LSB-Intranet freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Förderung.

    Bisher haben ca. 100 Vereine einen Antrag auf Bezuschussung gestellt. Nutzen Sie also jetzt Ihre Chance, wenn Sie noch Förderung für die Vergütung Ihrer ÜL/T erhalten möchten.

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  • Klima(s)check. Förderbaustein zur Energieberatung neu aufgelegt

    Das 30-Mio-€-Förderprogramm des Landes Niedersachsen macht`s möglich! Der Klima(s)check zur Förderung von Energieberatungen wurde in Abstimmung zwischen LSB und Ministerium neu und umfangreicher aufgelegt. Ab sofort können Sportvereine im LSB-Förderportal wieder Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen und bis zu 3.500 € Förderung erhalten für:

    • allgemeine Energieberatungen
    • Fachplanungen für Wärmepumpentechnologie
    • Solarberatungen
    • Beleuchtungsberatungen
    • Heizlastberechnungen

    Insbesondere als Starthilfe für Sanierungen beim Umstieg auf erneuerbare Energien ist die Förderung eine unschätzbare Hilfestellung.

    INFORMATIONEN

    KONTAKT
    LSB Niedersachsen
    Dirk Weidelhofer
    T 0511 1268-182
    dweidelhofer@lsb-niedersachsen.de